Förderprogramm

Innovationsfinanzierung 4.0

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Digitalisierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Innovationsfinanzierung 4.0

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in ein Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen bekommen.

Volltext

Die L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberufliche Tätige in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe, wenn Sie eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt planen.

Sie bekommen die Förderung für

  • innovative Vorhaben, um neue oder verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln,
  • Digitalisierungsvorhaben,
  • Vorhaben innovativer Unternehmen sowie
  • Entwicklung und Einführung neuer, innovativer Geschäftsmodelle.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Die Darlehenshöhe beträgt für

  • kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) höchstens EUR 5 Millionen,
  • größere Unternehmen höchstens EUR 25 Millionen beziehungsweise im Förderschwerpunkt „Innovative Unternehmen“ höchstens EUR 7,5 Millionen (im Förderschwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bestehen weitere Sonderregelungen).

Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Die Bagatellgrenze liegt normalerweise bei EUR 10.000.

Nach erfolgreicher Durchführung der Investitionen können Sie als KMU je nach Vorhaben zusätzlich einen Tilgungszuschuss bekommen.

Die L-Bank bietet sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch für größere Unternehmen (Nicht-KMU/GU) zusätzlich beihilfefreie Programmvarianten an. In diesen Varianten ist jedoch kein Tilgungszuschuss möglich.

Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Die Innovationsfinanzierung 4.0 beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

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