Förderprogramm

Niederlassung von Landärzten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Weiterführende Links:
Medizinische Versorgung: Haus- und Landärzte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ärztin oder Arzt sind und eine Niederlassung im ländlichen Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt in Gebieten des ländlichen Raums, in denen es Engpässe bei der ambulanten hausärztlichen Grundversorgung gibt oder perspektivisch geben kann.

Sie bekommen die Förderung für die

  • Neugründung oder Übernahme einer Praxis,
  • Errichtungen einer Zweigpraxis,
  • Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Grundförderung

  • beträgt einmalig EUR 10.000 bis maximal EUR 25.000 pro antragstellender Person,
  • hängt von der Einstufung des Fördergebiets und des Umfangs der vertragsärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung (voller oder partieller Versorgungsauftrag) ab.

Zusätzlich zur Grundförderung können Sie bis zu EUR 5.000 je Förderantrag bekommen, sofern Sie von dritter Seite für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit finanziell unterstützt werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

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