Förderprogramm

KLIMOPASS

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Klimopass

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune oder kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Maßnahmen zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune und kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei dem Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen.

Das Förderprogramm KLIMOPASS besteht aus 3 Modulen.

Sie bekommen die Förderung für:

  • Einstiegs- und Vertiefungsberatungen sowie Schulungsmaßnahmen zum Thema Anpassung an den Klimawandel (Modul A),
  • Vorbereitungsprojekte: Erarbeitung von Klimaanalysen, Erstellung von Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen, Erstellung von Planungsgrundlagen zur klimawandelbezogenen Landschafts- und Siedlungsentwicklung, Machbarkeitsstudien für investive Modellprojekte sowie Anpassungskonzepte an die Folgen des Klimawandels (Modul B),
  • Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen: Hitzeschutzmaßnahmen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Installation öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender in stadtklimatischen Hotspoträumen (zum Beispiel Fußgängerzonen), Möblierung in hitzegeschützten Bereichen oder investive Modellprojekte (Modul C).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im

  • Modul A für Einstiegsberatungen bis zu 80 Prozent oder für Vertiefungsberatungen bis zu 65 Prozent des Tagessatzes einer externen Beraterin oder eines externen Beraters und EUR 500,00 für halbtägige und EUR 800,00 für ganztägige Schulungsmaßnahmen,
  • Modul B bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Modul C für investive Maßnahmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 100.000, oder für Modellprojekte bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 200.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.

Richten Sie bitte Ihren Antrag elektronisch an die L-Bank.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?