Förderprogramm

Filmförderung der MFG Baden-Württemberg

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)

Geschäftsbereich MFG Filmförderung

Breitscheidstraße 4

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Einreichfristen und Sitzungstermine

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine kulturell herausragende Produktion für Kino und Fernsehen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien für Kino, TV und VoD, beispielsweise Filme und Serien mit innovativen digitalen Erzählformen wie 360-Grad-Filme, Virtual-Reality-, Augmented-Reality-Anwendungen und Webserien.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben und Maßnahmen:

  • Stoffentwicklung für fiktionale Filme, dokumentarische Filme, fiktionale und dokumentarische Serien,
  • Produktionsvorbereitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien,
  • Incentive Funding,
  • Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien,
  • Line-Producer-Förderung,
  • Postproduktion,
  • Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für fiktionale und dokumentarische Filme, insbesondere für Kinofilme,
  • Förderung von kommunalen Kinos,
  • Modernisierung der Ausstattung und Technik sowie Umbaumaßnahmen für gewerbliche Filmtheater,
  • Kinopreise und Auszeichnungen für gewerbliche Filmtheater,
  • sonstige Maßnahmen zur Pflege des Filmstandorts Baden-Württemberg und der Medienwirtschaft.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.

Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG). Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen.

Über die Förderanträge zu den einzelnen Fördermaßnahmen entscheiden normalerweise die jeweils zuständigen Jurys der MFG.

Die MFG empfiehlt vor Antragseinreichung ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit der jeweils zuständigen Ansprechpartnerin oder dem jeweils zuständigen Ansprechpartner.

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