Förderprogramm

Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Familienentlastende Dienste

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie familienentlastende Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen anbieten, die zur Stärkung einer stabilen Familiensituation und ihrer selbstbestimmten gleichberechtigten Teilhabe am Familienleben beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Anbieter von Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer geistigen und beziehungsweise oder körperlichen Behinderung, die alleine, mit dem Partnerin und Partner, in Familien, in privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben (Familienentlastende Dienste).

Sie bekommen die Förderung für Projekte mit folgenden Einzelmaßnahmen:

  • Einzelbetreuung von Menschen mit Behinderungen,
  • inklusiv angelegte Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Gruppen von mindestens drei Personen,
  • Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in geeignete Betreuungsangebote anderer Träger.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis zu EUR 24.000 und wird maximal in Höhe des kommunalen Mitfinanzierungsanteils gewährt.

Die projektbezogene Zuschusshöhe ist abhängig von Art und Umfang Ihrer einzelnen Betreuungsmaßnahmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 15.3. des Förderjahres an das zuständige Regierungspräsidium.

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