Förderprogramm

Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers, Validierung von Forschungsergebnissen und Förderung von Unternehmensgründungen (EVI PLUS 2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
EFRE 2021–2027 – Förderaufrufe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur in den Spezialisierungsfeldern des Landes Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) den strategischen Ausbau der Forschungsinfrastruktur in der außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschung.

Sie bekommen die Förderung für Projekte und Maßnahmen zu folgenden Themen:

  • Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen (Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur, zum Beispiel Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, Ausstattung mit Großgeräten, Geräten, Anlagen, Laboreinrichtungen),
  • Technologietransfer (Vorhaben zur Anbahnung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zum Beispiel durch Technologietransfermanagerinnen und -manager, Kommunikationsplattformen, Kongresse, Veranstaltungen, Workshops, Broschüren sowie innovative Instrumente und digitale Formate),
  • Entwicklung von Prototypen aus allen Forschungsbereichen in Baden-Württemberg,
  • Technologietransferverbünde, in denen mindestens 3 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg und mindestens 1 wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung gemeinsam Themen im vorwettbewerblichen Bereich (Verbundvorhaben) bearbeiten,
  • Infrastruktur für Gründungsprozesse in Start-up-Acceleratoren (Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Acceleratoren).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses aus EFRE-Mitteln beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen.

Die Förderung von Vorhaben des Technologietransfers, der Technologietransferverbünde, der Protonenförderung und der Infrastruktur für Gründungsprozesse setzt voraus, dass Sie an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums teilgenommen haben. In den Förderaufrufen werden die Auswahlkriterien und Förderkonditionen nochmal konkretisiert. Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank.

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