Förderprogramm

Energiefinanzierung

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Energiefinanzierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen oder eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehen bekommen.

Volltext

Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als privates oder öffentliches Unternehmen bei Investitionen, die den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Versorgungssicherheit steigern.

Sie bekommen die Förderung für

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
  • Errichtung und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen),
  • Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen,
  • Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen.

Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und normalerweise höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.

Sie bekommen für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher eine zusätzliche Zinsverbilligung (Zinsbonus).

Die Energiefinanzierung beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

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