Förderprogramm

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Förderung LGVFG Förderung ÖPNV (LGVFG)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen in den öffentlichen Personennahverkehr investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen bei Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Bau, Aus- oder Umbau von besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
  • Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Eisenbahnen, urbanen Seilbahnen und der integrierten Schnellbussysteme oder Spurbusse des ÖPNV,
  • Grunderneuerungen von Verkehrswegen,
  • Bau, Aus- oder Umbau von zentralen Omnibusbahnhöfen, Haltestellen und Haltestelleneinrichtungen,
  • Bau, Aus- oder Umbau von Einrichtungen, die der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen mit dem öffentlichen Personennahverkehr dienen (multimodale Knoten),
  • Aus- oder Umbau von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten,
  • Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV,
  • Maßnahmen zur Verbesserung und Erleichterung der Nutzung des ÖPNV (verkehrstelematische Anwendungen),
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Wasserstraßenkreuzungsgesetz,
  • Beschaffung von Kraftomnibussen und Personenkraftwagen,
  • Umbau und Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und Einrichtungen des ÖPNV zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit,
  • Bau, Aus- oder Umbau von Maßnahmen der Wiedervernetzung von Lebensräumen an Schienenverkehrswegen,
  • Bau, Aus- oder Umbau von Schnittstellen des Güterverkehrs.

Sie bekommen die Förderung als Festbetrag (Höchstbetrag). Dieser beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Für bestimmte Vorhaben können Sie eine Förderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.

Reichen Sie bitte Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Programm spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?