Förderprogramm

Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Bürgschaften: Allgemeine Bürgschaften

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.

Volltext

Die L-Bank unterstützt Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen durch Übernahme einer Bürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Investitionsfinanzierungen (zum Beispiel zur Erweiterung, Wachstum, Modernisierung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung),
  • Existenzgründungen oder Betriebsübernahmen,
  • Betriebsmittelfinanzierungen,
  • Avalfinanzierungen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben.

Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

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