Förderprogramm

Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG)

Werastraße 13–17

70182 Stuttgart

Tel: 0711 16456

Fax: 0711 1645777

MBG Baden-Württemberg

Weiterführende Links:
Vordrucke und Formulare

Beteiligungen für Expansion und Unternehmenssicherung

Ziel und Gegenstand

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt etablierte Unternehmen bei der Finanzierung konkreter Vorhaben.

Mitfinanziert werden unter anderem

  • Betriebs- und Kapazitätserweiterungen,
  • Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Umstellungsmaßnahmen,
  • Kooperationen,
  • Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung,
  • Umstellungen bei Strukturwandel,
  • Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Es muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorgelegt werden.

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Sanierungen sind von der Finanzierung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.

Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu EUR 1,5 Millionen.

Antragsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.

Quelle

Produktinformation der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH vom 27. März 2023.

Wichtige Hinweise

Eine Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank (Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung) ist möglich.

Mit Ausnahme der persönlichen (Teil-)Garantie der Gesellschafter sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.

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