Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Unterstützung von externen Beraterinnen und Beratern benötige, um Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen zu identifizieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) mithilfe von mitfinanzierten Beratungsleistungen im Bereich der Ressourceneffizienz durch anerkannte Beraterinnen und Berater, damit Sie Ihre eigenen unternehmensspezifischen Einsparpotenziale in den Bereichen Material und Energie, vor allem in Ihren Produktionsprozessen, sowie die CO2-Minderungspotenziale durch Maßnahmen im Bereich der Material- und Energieeffizienz kennenlernen und konkrete Maßnahmen zur Steigerung von Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb aufgezeigt bekommen.
Sie bekommen die Förderung für Beratungen vor allem in folgenden Bereichen:
- Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz im Unternehmen,
- Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und der Kreislaufführung von Stoffen (einschließlich CO2),
- Beratungen über Ressourceneffizienz im Zusammenhang von regionalen Stoffkreisläufen,
- Beratung über die Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Mehrwegsysteme,
- Beratungen über den Zusammenhang von Ressourceneffizienzmaßnamen und Klimaschutz sowie sonstigen Umweltauswirkungen und den Beitrag der Ressourceneffizienzeffizienzmaßnahmen im Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen,
- Beratungen über Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der Lieferkette für das Unternehmen,
- Beratungen zum Zusammenhang zwischen Ressourceneffizienz, Digitalisierung und/oder biologischer Transformation (nachhaltige Bioökonomie) sowie
- Beratungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffen, um den Anteil an Recyclingmaterial in der Produktion und der Herstellung von Produkten deutlich zu steigern.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungsleistungen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Tageshonorars, jedoch maximal 550,00 EUR je Personentag mit 8 Zeitstunden. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 EUR (10 Personentage à 550,00 EUR).
Sie können die Beratungsförderung nur einmal in Anspruch nehmen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und elektronisch – längstens bis 30.11.2026 – an die L-Bank. Antragsformulare sind auf 2021-27.efre-bw.de erhältlich.