Förderprogramm

Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Umwelt- & Naturschutz, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

Weiterführende Links:
Förderbaustein 2 Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz Ressourceneffizienz in Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Unterstützung von externen Beraterinnen und Beratern benötige, um Ressourceneffizienzpotenziale sowie mögliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen und Lösungen zu identifizieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) mithilfe von mitfinanzierten Beratungsleistungen im Bereich der Ressourceneffizienz durch anerkannte Beraterinnen und Berater, damit Sie Ihre eigenen unternehmensspezifischen Einsparpotenziale in den Bereichen Material und Energie, vor allem in Ihren Produktionsprozessen, sowie die CO2-Minderungspotenziale durch Maßnahmen im Bereich der Material- und Energieeffizienz kennenlernen und konkrete Maßnahmen zur Steigerung von Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb aufgezeigt bekommen.

Sie bekommen die Förderung für Beratungen vor allem in folgenden Bereichen:

  • Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz im Unternehmen,
  • Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und der Kreislaufführung von Stoffen (einschließlich CO2),
  • Beratungen über Ressourceneffizienz im Zusammenhang von regionalen Stoffkreisläufen,
  • Beratung über die Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Mehrwegsysteme,
  • Beratungen über den Zusammenhang von Ressourceneffizienzmaßnamen und Klimaschutz sowie sonstigen Umweltauswirkungen und den Beitrag der Ressourceneffizienzeffizienzmaßnahmen im Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen,
  • Beratungen über Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der Lieferkette für das Unternehmen,
  • Beratungen zum Zusammenhang zwischen Ressourceneffizienz, Digitalisierung und/oder biologischer Transformation (nachhaltige Bioökonomie) sowie
  • Beratungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffen, um den Anteil an Recyclingmaterial in der Produktion und der Herstellung von Produkten deutlich zu steigern.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungsleistungen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Tageshonorars, jedoch maximal 550,00 EUR je Personentag mit 8 Zeitstunden. Pro Beratung werden bis zu 10 Personentage gefördert. Der maximale Zuschuss je Beratung liegt demnach bei 5.500 EUR (10 Personentage à 550,00 EUR).

Sie können die Beratungsförderung nur einmal in Anspruch nehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und elektronisch – längstens bis 30.11.2026 – an die L-Bank. Antragsformulare sind auf 2021-27.efre-bw.de erhältlich.

Zusatzinfos 

Fristen

Anträge können bis zum 30.11.2026 gestellt werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU (juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Einzelunternehmen) mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Falls Sie sich für eine geförderte Beratung interessieren, müssen Sie zunächst ein individuelles Informationsgespräch (KEFF+Check) mit der zuständigen regionalen Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz (KEFF+) führen.
  • Die Beraterinnen und Berater, die die geförderten Beratungsleistungen für Ressourceneffizienz im Rahmen dieses Programms durchführen, müssen bei bei Umwelttechnik BW (UTBW) akkreditiert und in der Datenbank consultare.pure-bw.de gelistet sein beziehungsweise können sich mit entsprechender Qualifikation für die Datenbank akkreditieren lassen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Ressourceneffizienzberatung spätestens 6 Monate nach der Bewilligung durchgeführt worden sein muss.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem folgende Beratungsinhalte:

  • Beratungen mit dem ausschließlichen Fokus der Energieeffizienzsteigerung,
  • Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der konkreten Beschaffung sowie der konkreten Erstellung und faktischen Umsetzung der Einführung von Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) stehen,
  • Durchführung von Ausschreibungsverfahren und Ausarbeitung von Verträgen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Förderung von Ressourceneffizienz in Unternehmen (VwV EFRE RE 2021-2027)
Vom 05.05.2021 - Az.: 0123-21/27-302

Weblink zur Verwaltungsvorschrift

Förderaufruf

Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz
Ein Förderprogramm zur Steigerung der Material- und Energieeffizienz in Unternehmen
Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Stand: 13. Dezember 2021

Weblink zum Förderaufruf

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