Förderprogramm

AVdual-Begleitung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 22 Berufliche Ausbildung

Theodor-Heuss-Straße 4

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Übergang Schule-Beruf – AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einer Modellregion Stellen für Begleiterinnen und Begleiter des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen einer Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf die Einrichtung des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ an beruflichen Schulen für Jugendliche mit Förderbedarf.

Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern, die Jugendliche bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung betreuen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der anfallenden Personalkosten, maximal jedoch EUR 30.000 pro Jahr und Vollzeitstelle für die AVdual-Begleitung.

Richten Sie Ihren Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die AVdual-Begleitung für die Schülerinnen und Schüler ergänzt das schulische und betriebliche Bildungsangebot. Sie steht allen deutschen und ausländischen, auch zugewanderten, Jugendlichen offen.
  • Die AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter verfügen über eine pädagogische Qualifikation mit eigenem beruflichem Hintergrund oder langjährige Ausbilderkompetenz sowie möglichst über interkulturelle Kompetenzen.
  • Sie stellen den Betreuungsschlüssel von circa 1:40 Schülerinnen und Schülern sicher (2 bis 3 Klassen).
  • Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Erfahrungen und Referenzen jeweils im Umgang mit Schulen/Lehrerinnen und Lehrern, Jugendlichen mit Förderbedarf sowie Betrieben/Ausbilderinnen und Ausbildern nachweisen.
  • Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem vorlegen:
    • Angaben zum stellenmäßigen Umfang und der geplanten Anzahl der AV-Begleiterinnen und -Begleiter,
    • ein Abstimmungskonzept bezüglich vorhandener Unterstützungsstrukturen wie Jugendberufshelferinnen und -helfer oder Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter,
    • Qualifikations- und Tätigkeitsprofile des eingesetzten Personals sowie
    • einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025.
  • Reise- und Sachkosten werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt „Förderung AVdual-Begleitung“

Stand: 31. März 2023

Das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg hat einstimmig eine Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf verabschiedet. Der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) ist als Teil dieses Gesamtkonzeptes ein neuer Bildungsgang für Jugendliche mit Förderbedarf an beruflichen Schulen.

Grundlagen sind das Eckpunktepapier vom 4. November 2013, das Informationsblatt zum Schulversuch AVdual vom Juni 2017 und die Schulversuchsbestimmungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 06. Oktober 2022.

Der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual)

Konzeptionelle Elemente von AVdual sind:

  • Dualisierung der Lernorte, d.h. das berufsfeldübergreifende, kompetenzorientierte Lernen an der Schule (in der Regel drei Tage pro Woche) und im Praktikumsbetrieb (in der Regel zwei Tage pro Woche).

  • Individuelle Förderung der Jugendlichen in der Schule nach einem besonderem pädagogisch-didaktischen Konzept sowie Ganztagesbeschulung.

  • Ergänzung des schulischen und betrieblichen Bildungsangebots durch eine AVdual-Begleitung für die Schülerinnen und Schüler.

AVdual steht allen Jugendlichen – deutschen und ausländischen, auch zugewanderten – offen. Die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler in den Lerngruppen ist daher in der Regel gemischt.

Zugewanderte Jugendliche absolvieren in der Regel zuerst das Vorqualifizierungsjahr VABO an beruflichen Schulen, um die deutsche Sprache zu lernen. Anschließend lernen sie ein zweites Jahr in VABO oder es schließt sich, sofern ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen, in den Modellregionen ein Besuch des AVdual an.

Die AVdual-Begleitung

AVdual-Begleiterinnen und Begleiter sind das Bindeglied zwischen Schule und Betrieb (Lehrkräften und Ausbilderinnen und Ausbildern). Sie sollen über eine pädagogische Qualifikation mit eigenem beruflichem Hintergrund oder langjährige Ausbilderkompetenz verfügen. Im Hinblick auf zugewanderte Jugendliche sind interkulturelle Kompetenzen besonders erwünscht.

Aufgaben

1. Begleitung der Jugendlichen

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den für AVdual angemeldeten Schülerinnen und Schülern bereits in der allgemein bildenden Schule.

  • Individuelle Förder- bzw. Qualifizierungsplanung in Kooperation mit den Lehrkräften. Unterstützende und aktivierende Tätigkeiten, die der persönlichen und beruflichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler dienen. Die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Lernenden soll gestärkt werden, und sie sollen befähigt werden, Lernprozesse selbst zu steuern.

  • Gemeinsame Überprüfung des Fortschritts im Förderungsprozess durch Zielvereinbarungen insbesondere im Rahmen der vier schulischen Zielvereinbarungsgespräche (gemäß Schulversuchsbestimmung) mit den Schülerinnen und Schülern.

  • Wöchentlich mind. einmal persönlicher Kontakt zu jeder Schülerin und jedem Schüler, ggf. in Abstimmung mit den regelmäßig stattfindenden Lernberatungsgesprächen.

  • Beratung und Betreuung sowie bei Bedarf Weitervermittlung in besonderen Konfliktsituationen oder bei persönlichen Problemlagen.

  • Sicherung der regelmäßigen Teilnahme am Bildungsgang AVdual sowohl in der Schule als auch im Betrieb.

  • Spezielle, bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung für Zugewanderte und deren Eltern, u.a. zu Fragen des Aufenthaltsstatus und der Sprachförderung.

2. Teamarbeit mit der betreuenden Lernbegleitung

  • Die AVdual-Begleiterinnen und Begleiter arbeiten zusammen mit den AVdual-Lehrkräften in einem multiprofessionellen Team (AVdual-Team). Aufgabe dieses Teams ist es, die Jugendlichen in der Ausbildungsvorbereitung erfolgreich auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten. AVdual-Begleiterinnen und Begleiter unterstützen und beraten entsprechend ihrer Profession die Lehrkräfte bei den jeweiligen Aufgabenstellungen und umgekehrt.

  • Regelmäßige Teamsitzungen zur Planung der konkreten Arbeit, Abstimmung der individuellen Förderplanung und Praktikumsgestaltung, Vernetzung der Lernorte, Modifizieren und Verwenden der vorhandenen Instrumente, Reflexion der Prozesse.

  • Regelmäßige Präsenz an der Schule, auch Teilnahme an Konferenzen.

  • Die Schule stellt den AVdual-Begleiterinnen und AVdual Begleitern geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.

3. Betriebspraktika

  • Schwerpunkt ist die Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung geeigneter Praktikumsplätze, insbesondere auch beim Wechsel der Praktikumsstelle und bei der Anschlussvermittlung in Ausbildung.

  • Gemeinsam mit Lehrkräften, Kammern und Arbeitsagentur passgenaue Vermittlung der Schülerinnen und Schüler in Praktika.

  • Beratung in Fragen der Aufgaben- und Praktikumsplatzgestaltung. Planung und Mitgestaltung des betrieblichen Lernens im Kontext der individuellen Lern- und Förderplanung.

  • Ggf. Ergreifen von Maßnahmen zur Erhaltung der Motivation der Jugendlichen und Ausbilderinnen und Ausbilder im Praktikum;

  • Beratung der betrieblichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Praktikumsbetrieben im Umgang mit Jugendlichen mit Förderbedarf, insb. auch im Umgang mit Zugewanderten.

  • Beratung der Ausbilderinnen und Ausbilder in Fragen der Aufgaben- und Praktikumsplatzgestaltung.

  • Konfliktberatung und -management.

  • Ggf. Einladung zu Ausbilderseminaren.

  • Auswertung und Reflexion der betrieblichen Erfahrungen.

4. Begleitung des Übergangs in Ausbildung

  • Verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit dem regionalen Übergangsmanagement und mit der Berufsberatung der Arbeitsagenturen an den Schnittstellen.

  • Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit beruflichen Anschlussperspektiven (z.B. EQ, AsA, abH) in Zusammenarbeit mit den Berufsberaterinnen und Berufsberatern der Arbeitsagenturen sowie den Kammern.

  • Aktive Vermittlung in Ausbildung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur.

  • Bei den nicht erfolgreich in Ausbildung vermittelten Jugendlichen Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche (in Abstimmung mit der Berufsberatung der BA), bei Bewerbungen und bei Vorstellungsgesprächen.

  • Ansprechpartner für Jugendliche und deren Eltern auch nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages sowie in der Ferienzeit bis zum Ausbildungsbeginn.

5. Dokumentation, Evaluation

  • Dokumentation der eigenen Arbeit.

  • Verwaltung der Daten der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen sowie Mitwirkung am Datenaustausch.

  • Erstellen von Verbleibsanalysen und anderen Statistiken, Zusammenarbeit mit der begleitenden Evaluation.

  • Erstellung jährlicher Sachberichte an den Auftraggeber.

Förderung

Die Förderung setzt voraus, dass der zuständige Stadt- bzw. Landkreis das Gesamtkonzept zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf regional umsetzt. Insbesondere gehört hierzu ein entsprechender Gremienbeschluss und die Einsetzung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen Zuschuss nach §§ 23, 44 LHO i.V.m. dem jeweils aktuellen Staatshaushaltsplan, der im Wege der Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt wird. Verwendungsnachweise sind mit den bereitgestellten Formularen und zu den im Bewilligungsbescheid genannten Fristen einzureichen.

Zuwendungsempfänger, Antragsteller

Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Förderart und -höhe

  • Personalausgaben (einschl. Arbeitgeberanteile) bis zu einer Höhe von max. 50.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle. Der Landesanteil liegt jeweils bei max. 60% der festgestellten förderfähigen Personalausgaben, höchstens jedoch 30.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle für die AVdual-Begleitung (zwei bis drei Klassen, Schlüssel ca. 1:40 Schüler).

  • Bei deutlich geringerer Schülerzahl reduziert sich der Förderbetrag anteilig.

  • Anteilige Stellenbesetzungen möglich, aber mind. 50 Prozent einer Vollzeitstelle gebunden an eine Fachkraft. Im begründeten Einzelfall kann hiervon abgewichen werden. Abweichungen sind vorher mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus abzustimmen.

  • Keine Reise- und Sachkostenförderung.

  • Kofinanzierung durch Dritte (zum Beispiel regionale ESF-Förderung) möglich.

Antragstellung

Die Antragsstellung ist formlos möglich. Der Antrag muss enthalten:

  • Angaben zu den beteiligten Schulen,

  • Angaben zum stellenmäßigen Umfang und der geplanten Anzahl der AV-Begleiterinnen und Begleiter,

  • ein Abstimmungskonzept bezüglich vorhandener Unterstützungsstrukturen (z.B. Jugendberufshelfer, Schulsozialarbeiter),

  • Ausführungen zur geplanten Vorgehensweise,

  • Angaben zu den Qualifikations- und Tätigkeitsprofilen des eingesetzten Personals,

  • Referenzen und Erfahrungen des Antragstellers jeweils im Umgang mit Schule und Lehrkräften, Jugendlichen mit Förderbedarf sowie Betrieben und Ausbilderinnen und Ausbildern,

  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025.

Förderbeginn und -dauer

Laufzeitbeginn 1. September 2023, Laufzeitende 31. August 2025.

Zuwendungsverfahren

Laufende Antragstellung ist möglich. Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Beginn des Vorhabens einzureichen beim:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Referat Berufliche Ausbildung
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart

Ansprechperson für Rückfragen (inhaltliche Fragen):

Jan-Hendrik König
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus,
Referat Berufliche Ausbildung
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Tel: 0711-123-2091
Email: uebergangschuleberuf@wm.bwl.de

Ansprechperson für Rückfragen (finanzielle Fragen zur Förderung):

Andreas Schneider
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus,
Referat Berufliche Ausbildung
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Tel: 0711-123-2123
Email: uebergangschuleberuf@wm.bwl.de

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