Förderprogramm

AVdual-Begleitung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Referat 22 Berufliche Ausbildung

Theodor-Heuss-Straße 4

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Übergang Schule-Beruf – AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einer Modellregion Stellen für Begleiterinnen und Begleiter des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen einer Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf die Einrichtung des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ an beruflichen Schulen für Jugendliche mit Förderbedarf.

Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern, die Jugendliche bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung betreuen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der anfallenden Personalkosten, maximal jedoch EUR 30.000 pro Jahr und Vollzeitstelle für die AVdual-Begleitung.

Richten Sie Ihren Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.

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