Förderprogramm

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

L-Bank

Staatsbank für Baden-Württemberg

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

Weiterführende Links:
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Investitionen planen, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern, Emissionen senken, den Verbraucherschutz verbessern oder die regionale Lebensmittelproduktion stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite für Ihre Investitionen im Bereich des betrieblichen Umwelt- und Verbraucherschutzes (Top-Konditionen) und in ausgewählten Zukunftsfeldern der Agrar- und Ernährungswirtschaft (Premium-Konditionen) bereit.

Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen zu Top-Konditionen:

  • zur Senkung des Energieverbrauchs,
  • zur Minderung von Emissionen,
  • in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte,
  • zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie
  • in den „Urlaub auf dem Bauernhof“ und ähnliche touristische Angebote.

Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen zu Premium-Konditionen:

  • regionale Lebensmittelproduktion:
    • Verarbeitung und Direktvermarktung von Lebensmitteln durch Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (einschließlich des Wein- und Gartenbaus),
    • Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln durch Unternehmen der Ernährungswirtschaft (keine Primärproduzenten),
    • mobile Molkereien und Schlachtanlagen,
  • Paludikultur und Torfersatzprodukte:
    • Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen,
    • Herstellung von Torfersatzprodukten und torffreien Substraten.

Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis EUR 10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren.

Wenn Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank oder L-Bank eine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

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