Förderprogramm

Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Mobilität, Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Klimareferat Frankfurt am Main

Ansprechpunkt:

Klimareferat Frankfurt am Main

Solmsstraße 18

60486 Frankfurt am Main

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Frankfurt am Main unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in Frankfurt mit bis zu 50 % Förderung.

Volltext

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der Richtlinie „Frankfurt frischt auf“. Daher werden wie bisher Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen gefördert. Neu ist, dass nun auch Solaranlagen inklusive Mini-PV, Batteriespeicher und Ladesäulen gefördert werden.

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Förderung wird online gestellt. Dafür müssen Sie sich mit einer E-Mail-Adresse registrieren.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Zusage begonnen werden.

Das Fördergeld wird einige Wochen nach Prüfung der Abschlussunterlagen ausgezahlt. Den Link zur Einreichung der Abschlussunterlagen (Verwendungsnachweis) erhalten Sie per Mail.

Bearbeitungsdauer

Förderantrag: 4 bis 12 Wochen

Fristen

Beantragung und Zuwendungsbescheid müssen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

rechtliche Voraussetzungen

  • Die Maßnahme muss im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden.
  • Alle nötigen Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Die Maßnahme muss für mindestens zehn Jahre aufrecht erhalten bleiben.
  • Mit der Maßnahme darf bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen worden sein.
  • Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt.
  • Die Investitionen dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.

Alle weiteren Details und Vorgaben können Sie der Richtlinie und dem Merkblatt zur Förderung entnehmen. Das Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert und gilt in der jeweils veröffentlichten Version.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Angebote mehrerer Firmen (bei Kosten > 10.000 €)
  • Fotos (für Begrünungsmaßnahmen)
  • Ggf. Gestaltungsplan (für Begrünungsmaßnahmen)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

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