Förderprogramm

Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Europäische Kommission

Ansprechpunkt:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Wilhelmstraße 97

10116 Berlin

Deutschland

Weiterführende Links:
EU-Kommission – Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD) Generaldirektion Steuern und Zollunion – Ausschreibungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Programm unterstützt das einheitliche Handeln der Zollunion und der Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten.

Volltext

Das Programm unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden in der gesamten EU und schützt damit die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.

Schwerpunkte der Förderung sind dabei

  • die Vorbereitung und die einheitliche Anwendung des Zollrechts und der Zollpolitik,
  • die Zusammenarbeit im Zollwesen,
  • der Aufbau von Verwaltungskapazitäten und von IT-Kapazitäten,
  • Förderung von Innovationen im Bereich der Zollpolitik.

Ziel ist es, den Binnenmarkt durch die Zusammenarbeit der Teilnehmerländer sowie ihrer Zollbehörden zu stärken und vor illegalem Handel zu schützen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus können auch Aufträge auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden.

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme, in denen die zu fördernden Maßnahmen sowie die erwarteten Ergebnisse, die Art der Durchführung, die Finanzierungsbeträge sowie der Zeitplan festgelegt werden. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie im Internet.

In Deutschland wird das Programm durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) koordiniert.

 

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