Förderprogramm

Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Europäische Kommission

Ansprechpunkt:

Europäische Kommission

Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (DG REGIO)

Rue de la Loi/Wetstraat 200

B-1049 Brüssel

Belgien

Weiterführende Links:
Europäische Kommission – Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Der Solidaritätsfonds ermöglicht die Bereitstellung von Finanzhilfen für Sofortmaßnahmen bei Naturkatastrophen größeren Ausmaßes, bei regionalen Naturkatastrophen und bei Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Volltext

Die Hilfe aus dem Solidaritätsfonds dient

  • dem Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen und Ausrüstungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser und Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung,
  • der Bereitstellung von Notunterkünften und Hilfsdiensten für die unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung,
  • der Sicherung von Schutzeinrichtungen und Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes sowie
  • der Säuberung der von der Katastrophe betroffenen Gebiete einschließlich der Naturräume,
  • der Prävention, Überwachung oder Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten zur Bekämpfung oder Abmilderung schwerwiegender Risiken für die öffentliche Gesundheit.

Die Maßnahmen sind auf die dringenden kurzfristigen Bedürfnisse beschränkt. Der längerfristige Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft bleibt anderen Strukturinstrumenten vorbehalten.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Für jede Naturkatastrophe erhält ein förderfähiger Staat einen einmaligen Finanzbeitrag aus dem Fonds. Über die Höhe entscheidet die Europäische Kommission im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die zuständigen nationalen Behörden können umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Auftreten der 1. Schäden, bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem Fonds stellen.

Die einzelnen Hilfen müssen von der Kommission vorgeschlagen und anschließend vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden. 

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