Förderprogramm

Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Ansprechpunkt:

Europäische Kommission

Generaldirektion Forschung und Innovation (DG RTD) - Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Place Rogier 16

B-1210 Brüssel

Tel: Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11

European Commission: Research and innovation

Weiterführende Links:
Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) Funding & Tenders-Portal der EU – Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert

  • bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
  • Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.

Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:

  • Stahlproduktionsprozesse,
  • optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • Umweltschutz,
  • Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
  • Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.

Förderfähig sind

  • Forschungsprojekte,
  • Pilotprojekte,
  • Demonstrationsprojekte,
  • Begleitmaßnahmen sowie
  • unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt

  • für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
  • für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
  • für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent

der erstattungsfähigen Kosten.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

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