Förderprogramm

Finanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB)

Förderart:
Beteiligung, Darlehen, Garantie
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Europäische Investitionsbank (EIB)

Ansprechpunkt:

Europäische Investitionsbank (EIB)

98-100, boulevard Konrad Adenauer

L-2950 Luxemburg

Luxemburg

Tel: 00352 43791

Fax: 00352 437704

European Investment Bank (EIB)

Finanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB)

Ziel und Gegenstand

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen Union. Anteilseigner sind die EU-Mitgliedstaaten. Aufgabe der EIB ist es, die Ziele der Europäischen Union zu fördern, indem sie im Einklang mit allgemein anerkannten Bankenpraktiken langfristige Finanzierungen für spezifische Investitionsvorhaben bereitstellt. Sie fördert die Schaffung eines durch größere Homogenität geprägten Europas, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Integration und stärkeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.

Die EIB gewährt Darlehen in erster Linie aus den Erlösen ihrer Anleihen, die zusammen mit ihren Eigenmitteln (eingezahltes Kapital und Rücklagen) die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Vergabe bilden. Außerhalb der Europäischen Union finanziert die EIB Vorhaben hauptsächlich aus ihren eigenen Mitteln sowie darüber hinaus – im Rahmen von Finanzierungsmandaten – auch aus Haushaltsmitteln der Union oder der Mitgliedstaaten. Die Darlehensvergabe ist mit Abstand der Haupttätigkeitsbereich. Auf ihn entfallen rund 90% des finanziellen Gesamtengagements.

Die EIB bietet zur Unterstützung von Vorhaben verschiedene Finanzierungsprodukte an, deren Einsatz von der Förderungswürdigkeit und der Art der Projekte abhängt:

  • Projektdarlehen für Einzelvorhaben: Direkte Darlehen der EIB an die Projektträger für Projekte mit einem Umfang von mehr als 25 Mio. EUR (und in bestimmten Fällen auch für Projekte mit einem Umfang zwischen 7,5 Mio. EUR und 25 Mio. EUR von Midcap-Unternehmen mit höchstens 3.000 Beschäftigten).
  • Globaldarlehen über zwischengeschaltete Institute: Darlehen für Projekte mit einem Finanzbedarf bis 25 Mio. EUR an ortsnahe Banken und andere Finanzinstitute, die die Mittel an die Endkreditnehmer (Unternehmen, Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, staatliche Stellen) weiterleiten. Umfang, Laufzeit und Struktur der Darlehen können flexibel festgelegt werden. Über die Vergabe entscheiden die zwischengeschalteten Institute, die auch das finanzielle Risiko tragen.
  • Risikokapital: Stärkung der Kapitalbasis von KMU aus dem Hochtechnologiesektor sowie von KMU mit hohem Wachstumspotenzial durch Finanzierungen zugunsten von Risikokapitalfonds, Bereitstellung von Sicherheiten für solche Fonds sowie bedingte und nachrangige Darlehen. Die Risikokapitaloperationen werden in enger Zusammenarbeit mit den Banken und Finanzinstituten der Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Zuständigkeit für sämtliche von der EIB gehaltenen Risikokapitalbeteiligungen wurde auf den Europäischen Investitionsfonds (EIF) übertragen. Der EIF richtet Risikokapital-Dachfonds ein, die er verwaltet und berät.
  • Mikrofinanzierungen: Unterstützt werden Mikrofinanzinstitute, Fondsmanager und andere Akteure des Mikrofinanzsektors dabei, spezifischen Marktschwächen entgegenzuwirken und tragfähige und verantwortungsvolle Finanzdienstleistungen für kleinere Unternehmen sowie für Selbständige mit geringen Einkünften zu entwickeln. Die EIB-Gruppe stellt den Anbietern von Mikrofinanzdienstleistungen Mittel in Form von Darlehen, Garantien, Kapitalbeteiligungen und Zuschüssen für technische Hilfe bereit. Dabei erfolgt die Beteiligung an diesen Finanzinstituten entweder direkt oder indirekt über darauf spezialisierte Intermediäre wie etwa Mikrofinanzfonds oder Mikrofinanz-Holdinggesellschaften. Diese Tätigkeit übernehmen der EIF und das EIB-Institut.
  • Eigenkapital- und Fondsbeteiligungen: Die EIB übernimmt ausgewählte Beteiligungen an Fonds, die mit ihrer gezielten Anlagestrategie zur Umsetzung der vorrangigen Ziele der EU beitragen. Investiert wird in
    • Infrastruktur und Umwelt: In der EU und in den Mittelmeer-Partnerländern investiert die EIB in Eigenkapitalfonds und in eine Reihe von innovativen Kreditfonds. Bisher wurde in Infrastruktur-Eigenkapitalfonds, Infrastruktur-Kreditfonds und Umweltfonds investiert.
    • Emissionshandelsfonds: Die EIB hat marktorientierte Instrumente entwickelt, um den Emissionshandel zu fördern und die Marktkapazität zu erhöhen, und damit den privaten Sektor zu ergänzen.
    • Vorhaben außerhalb der EU: Die EIB stellt auch in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean sowie im Mittelmeerraum Eigenkapital bereit und beteiligt sich an Fonds.
    • Städtische Gebiete: Die EIB fördert eine nachhaltige Stadtentwicklung durch Kapitalbeteiligungen, Darlehen und Garantien im Rahmen der JESSICA-Initiative.
    • Risikokapital und Private Equity: Der EIF ist die auf Risikokapitalfinanzierungen spezialisierte Einrichtung der EIB-Gruppe und unterstützt KMU in Europa.
    • Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Die EIB stellt Eigenkapital für Projekte in Entwicklungsländern bereit, die der Verbesserung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energieträger dienen. Dazu wurde der Dachfonds GEEREF eingerichtet.
  • Fazilität für Naturkapital (NCFF): Unterstützt werden Projekte zur Förderung der Biodiversität und der Anpassung an den Klimawandel durch maßgeschneiderte Darlehen und Investitionen, abgesichert durch eine EU-Garantie. Die Finanzierung kann bis zu 75% der Projektkosten betragen, in der Regel zwischen 5 Mio. EUR und 15 Mio. EUR. Möglich sind auch Investitionen in Equity Funds bis zu einem Anteil von 33%.

Darüber hinaus verfügt die EIB über eine Palette von spezialisierten Finanzierungsinstrumenten.

Bei ihrer Finanzierungstätigkeit in der EU verfolgt die Bank u.a. folgende Prioritäten und Ziele:

  • Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU,
  • Kompetenzaufbau und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts,
  • Beseitigung des Marktversagens bei der Risikoübernahme,
  • Maximierung der Wirkung von ökologisch nachhaltigen, klimafreundlichen Finanzierungen,
  • Schließung von Investitionslücken durch Mobilisierung privater Investitionen.

Außerhalb der Union erfolgen die Finanzierungen der EIB auf der Grundlage von Mandaten, die ihr von der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU in Partnerländern übertragen wurden. Die Finanzierungen im Rahmen dieser Mandate verfolgen in erster Linie die folgenden Ziele:

  • Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung von KMU,
  • Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, einschließlich Verkehr, Energie, Umweltinfrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel.

Antragsberechtigte

Förderfähig sind grundsätzlich alle Projektträger des öffentlichen und des privaten Sektors einschließlich Banken.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Einzel- oder Globaldarlehen. Darüber hinaus werden auch andere Finanzierungsformen wie Garantien und Beteiligungen angeboten.

Einzeldarlehen werden für Investitionsprogramme oder Projekte gewährt, deren Kosten 25 Mio. EUR überschreiten. EIB-Darlehen decken maximal 50% der Investitionskosten, wobei der Finanzierungsanteil der EIB im Durchschnitt jedoch etwa einem Drittel des Finanzierungsbedarfs entspricht.

Globaldarlehen sind Kreditlinien an Finanzinstitute. Diese leiten die Mittel an ihre Kunden zur Finanzierung von Programmen oder Vorhaben weiter, die den Kriterien der Bank entsprechen und deren Kosten unter 25 Mio. EUR liegen. Umfang, Laufzeit und Gestaltung der Darlehen können flexibel festgelegt werden. Über die Vergabe entscheiden die zwischengeschalteten Institute, die auch das finanzielle Risiko tragen. Die EIB selbst geht keine vertragliche Beziehung zu den Endkreditnehmern ein. Das zwischengeschaltete Institut muss den finanziellen Vorteil, der sich aus den vergünstigten Konditionen der EIB ergibt, weitergeben und den Endkreditnehmer darüber informieren.

Antragsverfahren

Anträge auf Projektdarlehen für Einzelvorhaben sind direkt an die EIB zu richten, und zwar entweder an die Hauptverwaltung in Luxemburg oder an eines ihrer Außenbüros.

Kontaktinformationen der zwischengeschalteten Banken und Finanzinstitute in der EU sind im Internet erhältlich.

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