Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds (ESF+) (2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson
Fördergeber:

Europäische Kommission

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde

Rochusstraße 1

53123 Bonn

Weiterführende Links:
ESF-Kontaktstellen in Deutschland ESF-Förderaufrufe des Bundes Funding & Tender-Portal der EU

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Verordnung bildet den Rahmen für zahlreiche spezifische Förderungen, die in Deutschland durch den Bund und die Länder angeboten werden.

Volltext

Gefördert werden insbesondere

  • die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung,
  • aktive Inklusion,
  • die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
  • den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen,
  • die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen.

In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben.

Sie finden laufende ESF-Projekte auf dem deutschen Förderportal unter „Was bringt mir der ESF?“. Neben den Förderaufrufen des Bundes veröffentlicht die Europäische Union themenbezogene Förderaufrufe.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den ESF-Kontaktstellen und über das Bürgertelefon zum ESF

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