Förderprogramm

Digitales Europa (2021–2027)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Europäische Kommission

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

DP11 – Europäische Politik für digitale Dienste und digitale Gesellschaft

Weiterführende Links:
Programm „Digitales Europa“ Funding & Tenders-Portal der EU – Digitales Europa

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Programm soll Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich machen sowie die Einführung wichtiger digitaler Technologien fördern.

Volltext

Das Programm zielt darauf ab,

  • digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern und
  • im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse die Verbreitung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien zu beschleunigen, indem sie den digitalen Wandel und den Zugang zu digitalen Technologien fördert.

Diese Ziele werden in 5 Teilbereichen verfolgt:

  • Supercomputing“,
  • künstliche Intelligenz,
  • Cybersicherheit und Vertrauen,
  • fortgeschrittene digitale Kompetenzen,
  • breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

Das Programm ergänzt einige andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, darunter insbesondere Horizont Europa, in dessen Mittelpunkt Forschung und technologische Entwicklung stehen, und die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“.

Eine Förderung erhalten Sie hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder als Finanzhilfen. Projekte sind dabei – abhängig vom Fördertyp – zwischen 50 und 100 Prozent förderfähig. In der Regel muss ein Eigenanteil von 50 Prozent erbracht werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt der Eigenanteil 25 Prozent. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.

Die Voraussetzungen zur Förderung werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Diese werden auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht. 

Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich. Eigenständige Vorschläge, die keinen Bezug auf konkrete Förderaufrufe nehmen, sind nicht förderfähig.

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