Förderprogramm

Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Bildungseinrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

GKV-Spitzenverband

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie durch Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beitragen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Ihr Projekt zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.

Gefördert werden Projekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten, und -strukturen für Pflegebedürftige sowie zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zur Unterstützung und Modernisierung der Pflegeangebote. Auch Maßnahmen im Bereich der pflegerischen Versorgungsforschung können finanziert werden. Diese können neben der Qualität und der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer auch die ökonomische Betrachtung zum Gegenstand haben. 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist notwendig. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze einreichen. Der GKV-Spitzenverband behält sich vor, die Projektskizze einem Beirat zur Empfehlung vorzulegen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

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