Kurztext
Wenn Sie als innovatives Start-up im Agrarbereich Finanzierungsbedarf in Ihrer Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und dazu einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Bund unterstützt Sie als innovatives agrarnahes Start-up bei der Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung Ihres Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen.
Sie erhalten die Förderung für
- Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal),
- Marketing,
- Konzepte und Studien,
- Investitionen in Wirtschaftsgüter,
- Markterschließung und Ausbildung,
- Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie gegebenenfalls für die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie ergänzend
- externe Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Dazu können Sie einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen bekommen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 800.000 EUR, in begründeten Einzelfällen auch bis zu 1.000.000 EUR, für eine Laufzeit von 2 bis maximal 10 Jahren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
- Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 Prozent der Darlehenssumme und 50.000 EUR.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Nachdem Sie mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) Kontakt aufgenommen haben, werden Sie von der LR dazu aufgefordert, ein Businessplan einzureichen. Wenn Ihr Vorhaben förderwürdig ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur formalen Antragstellung bei der LR und werden zum persönlichen Gespräch und zur Präsentation des Geschäftsmodells eingeladen, wenn Sie die formalen Antragskriterien erfüllen.