Förderprogramm

Venture Tech Growth Financing (VTGF)

Förderart:
Beteiligung, Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5–9

60325 Frankfurt am Main

Tel: 0800 5399001

KfW

Weiterführende Links:
Venture Tech Growth Financing

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als privater Kapitalgeber ein junges, innovatives und schnell wachsendes Technologieunternehmen finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der KfW erhalten.

Volltext

Die KfW beteiligt sich in Kooperation mit professionellen, privaten Kredit- beziehungsweise Venture-Debt-Gebern an der Finanzierung von jungen, innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen.

Gefördert werden Vorhaben, die dem Aufbau oder Ausbau des jungen Unternehmens dienen, Geschäftsmodelle skalieren oder wachstumsfördernde Maßnahmen umsetzen:

  • Working Capital in Form von Betriebsmittellinien,
  • Akquisitionen,
  • sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen,
  • Equity Bridge Loans zur Zwischenfinanzierung zwischen 2 Eigenkapitalrunden,
  • Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs sowie
  • Post-IPO Debt für börsennotierte Wachstumsunternehmen.

Sie erhalten die Förderung als Finanzierung mit flexiblen Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen. Die Höhe der Förderung kann zwischen EUR 500.000 und EUR 125 Millionen liegen. Die Risikoteilung zwischen der KfW und Ihnen als privatem Kapitalgeber liegt üblicherweise bei 50:50.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als privater Kreditgeber auch von der KfW refinanziert werden.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die KfW. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des privaten Kreditgebers.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind innovative Wachstumsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz, deren Unternehmenssitz in der Europäischen Union liegt und die mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland haben.

Die Finanzierung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie investieren in das Wachstum des Unternehmens.
  • Am Unternehmen muss bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt sein. Bei börsennotierten Unternehmen reicht es aus, wenn bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt war.
  • Börsennotierte Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren an der Börse gelistet sind, müssen zusätzliche Kriterien erfüllen.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder bereits Sanierungsfälle sind.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Venture Tech Growth Financing (VTGF)

Merkblatt der KfW
Stand: 01/2024

Finanzierung von jungen innovativen Technologieunternehmen (Startups) in der Wachstumsphase.

Förderziel

Das KfW-Programm Venture Tech Growth Financing bietet jungen innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen Kredite (Venture Debt) zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums an. Das Programm ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung, mit dem die Finanzierungsmöglichkeiten primär in der kapitalintensiven Skalierungsphase von Startups gestärkt werden sollen.

Wie erfolgt die Finanzierung?

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich in Kooperation mit professionellen, privaten Kredit- bzw. Venture Debt-Gebern, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt über eine Risikounterbeteiligung.

Die KfW beteiligt sich dabei zu gleichen Bedingungen wie der jeweilige private Kreditgeber, das heißt pari passu, an marktüblichen Finanzierungen. Die Finanzierungsstrukturen sind auf die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers abgestimmt.

Optional können die privaten Kreditgeber, sofern diese bei der KfW akkreditierte Banken sind, von der KfW refinanziert werden, wobei für die Refinanzierung ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des maßgeblichen EU-Basissatzes als Interbankensatz angeboten wird.

Wer kann Anträge stellen?

Das Programm wendet sich an innovative Wachstumsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit Sitz in der europäischen Union, wobei mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland liegen muss.

Beteiligung professioneller Wagniskapitalgeber

In der Regel ist Voraussetzung für eine Finanzierung, dass ein professioneller Wagniskapitalgeber (hierzu zählen z.B. Venture Capital Geber, Eigenkapital-Geber von Wachstums- und Expansionskapital oder auch minderheitsbeteiligte Private Equity Geber) an dem zu finanzierenden Unternehmen beteiligt ist. Bei börsennotierten Unternehmen ist es ausreichend, wenn ein professioneller Wagniskapitalgeber vormals am Unternehmen beteiligt war. Ferner sind Unternehmen von dieser Regel ausgenommen, bei denen die geschäftsführenden Gesellschafter über ausreichend Erfahrung im Segment der Wagniskapitalfinanzierung verfügen.

Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen

Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Wagniskapitalgebern, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Wagniskapitalgeber dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Im Allgemeinen können über das Programm

  • in ihrem Entwicklungszyklus noch jüngere Unternehmen, die in der Regel über ein noch nicht weitgehend etabliertes Geschäftsmodell verfügen und somit auch üblicherweise noch keine gefestigten Finanzierungsstrukturen, mit entsprechend noch instabilen bzw. volatilen Cashflows, aufweisen sowie
  • Unternehmen, die sich typischerweise durch ein schnelles Unternehmenswachstum und skalierbare (zum Teil noch volatile) Geschäftsmodelle mit in der Regel erwartetem, signifikantem Umsatzanstieg charakterisieren,

finanziert werden.

Börsennotierte Unternehmen, die bei Antragstellung seit mehr als fünf Jahren an der Börse gelistet sind, müssen zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Umsatzwachstum i.H.v. mehr als 25% p.a. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre,
  • Finanzierungsbedarf beträgt mehr als 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre,
  • in den letzten 3 Jahren durchgängig negatives EBIT (auf Jahresbasis),
  • bis zum Antragszeitpunkt keine Fremdfinanzierung über den Kapitalmarkt.

Was wird finanziert?

Typischerweise werden Vorhaben zum Aufbau/Ausbau und oder zur Skalierung von Geschäftsmodellen und zur Umsetzung wachstumsfördernder Maßnahmen finanziert. Dies umfasst unter anderem die Finanzierung von

  • Working Capital in Form von Betriebsmittellinien,
  • Akquisitionen,
  • sonstigen umsatzsteigernden Maßnahmen.

Ferner können im Rahmen des Programms auch

  • Equity Bridge Loans zur Zwischenfinanzierung zwischen zwei Eigenkapitalrunden,
  • Pre-IPO Debt zur Deckung der Vorlaufkosten für einen Börsengang bzw. zur Stabilisierung und Stärkung der Finanzierungsstruktur, um auf einen Börsengang hinzuwirken („IPO-Readiness“) sowie
  • Post-IPO Debt für börsennotierte Wachstumsunternehmen

vergeben werden.

Bei diesem Förderprogramm sind die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkreten Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren: Kundenversion Paris-kompatible Sektorleitlinien (kfw.de). Allgemeine Unternehmensfinanzierungen und technologisch nicht abgrenzbare Finanzierungen über Finanzintermediäre fallen aktuell nicht in den Anwendungsbereich der Sektorleitlinien.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit:

Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind:

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.

Die KfW schließt zudem weitere Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnommen werden.

www.kfw.de/ausschlussliste

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination eines Kredites aus dem Programm Venture Tech Growth Financing mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist in folgendem Rahmen möglich. Die KfW beteiligt sich pari passu an Finanzierungen nach den Grundsätzen eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Aufgrund der Finanzierung zu Marktkonditionen sind die Mittel der KfW beihilfefrei. Hierfür müssen die von unabhängigen privaten Kreditgebern bereitgestellten Finanzierungsmittel angesichts des Gesamtumfangs der Investition von realer wirtschaftlicher Bedeutung sein. Folglich darf der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive KfW-Finanzierung) am Endkreditnehmerausfallrisiko insgesamt nicht mehr als zwei Drittel der pari passu-Finanzierung betragen.

Konditionen

Die KfW übernimmt die vom privaten Kreditgeber vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Gebühren, Besicherung), sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW als marktüblich angesehen werden.

Der KfW-Risikoanteil liegt in der Regel zwischen 0,5 und 125 Millionen Euro. Grundsätzlich wird eine Risikoteilung zwischen KfW und privatem Kreditgeber im Verhältnis 50:50 angestrebt, wobei der KfW-Risikoanteil maximal zwei Drittel beträgt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Unternehmen können Anträge in diesem Programm nicht direkt bei der KfW stellen, sondern sie wenden sich mit ihrem Vorhaben zunächst an einen geeigneten privaten Kredit- bzw. Venture Debt-Geber. Die Beteiligung der KfW erfolgt dann auf Einladung des privaten Kredit- bzw. Venture Debt-Gebers.

 

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