Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Niederlassung Berlin

Charlottenstraße 33/33a

10117 Berlin

Tel: +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe

Weiterführende Links:
KfW – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444) BMUV – Natürlicher Klimaschutz ZUG – Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz
Rechtsgrundlage

Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen der Förderung des Natürlichen Klimaschutzes in Kommunen
vom: 24.01.2024
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BAnz AT 16.02.2024 B9

Weblink zur Förderrichtlinie

KfW-Merkblatt zur Förderung NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen Zuschuss Nr. 444 

Die Zuschüsse können jederzeit direkt bei der KfW in Berlin beantragt werden. Anträge sind dabei jeweils nur einmal, entweder per E-Mail an Kommune@kfw.de oder per Post an die Anschrift KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin zu senden.

Weblink zum KfW-Merkblatt

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