Förderprogramm

Förderung im Rahmen des KfW-Programmes für Erneuerbare Energien „Standard“

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe

Weiterführende Links:
KfW Bankengruppe – KfW-Programm für Erneuerbare Energien „Standard“ – weiterführende Informationen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Deutschland oder auch im Ausland rund um erneuerbare Energien investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende.

Außerdem werden auch Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen mitfinanziert.

Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen, auch für Vorhaben im Ausland.

Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag liegt bei 150 Millionen EUR pro Vorhaben.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.

Sie können das Darlehen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombinieren, wenn Sie die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhalten.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind:

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln,
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • kommunale Zweckverbände,
  • natürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln,
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen,
  • gemeinnützige Antragsteller mit Nachweis der Gemeinnützigkeit durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das zuständige Finanzamt.

Antragsberechtigt für Vorhaben im Ausland sind:

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland,
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz im Ausland sowie
  • Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25 Prozent.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Sie müssen mit Ihrem Vorhaben die gesetzlich festgelegten umwelt- und sozialrechtlichen Standards in dem Land befolgen, in dem Sie investieren wollen.
  • Die Anforderungen, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festlegt, müssen Sie erfüllen.
  • Nutzen Sie als sogenannte natürliche Person oder als gemeinnützige Einrichtung das Darlehen, dann müssen Sie einen Teil Ihres erzeugten Stroms einspeisen beziehungsweise die erzeugte Wärme zum Teil verkaufen.

Rechtsgrundlage

Service
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