Förderprogramm

Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur – IKU

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

KfW Bankengruppe

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9008 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe

Weiterführende Links:
KfW Bankengruppe – Investitions­kredit Kommunale und Soziale Unter­nehmen – IKU – weiterführende Informationen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ unterstützen.

Volltext

Die KfW unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland und bei der Finanzierung von Betriebsmitteln.

Gefördert werden Vorhaben zum Beispiel in den Bereichen

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen,
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
  • Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen,
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband),
  • Versorgung und Entsorgung,
  • Verkehrsinfrastruktur,
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.

Zudem können Sie auch Grundstücke finanzieren, die für Ihre förderfähigen Investitionsvorhaben notwendig sind.

Die Kredithöhe beträgt bis zu 50 Millionen EUR und es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Im Einzelfall kann der maximale Kreditbetrag auch überschritten werden. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

Sie beantragen den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen – IKU bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Der „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung,
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund,
  • gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie
  • Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln.
  • Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht gefördert werden

  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
  • Kapitalanlagen,
  • Leasingfinanzierungen,
  • Eigenleistungen,
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen,
  • Räume zur Glaubensausübung sowie
  • Investitionen von politischen Parteien.

Rechtsgrundlage

Service
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