Kurztext
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR erhalten.
Volltext
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland.
Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
- Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
- Unternehmensnachfolge und -beteiligung
Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, die KfW vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent die KfW und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 Millionen EUR pro Vorhaben für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen und maximal 7,5 Millionen EUR für Betriebsmittel und Warenlager. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Ihr Kredit für Betriebsmittel und Warenlager die Summe von 2 Millionen EUR übersteigt, ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt.
Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.