Förderprogramm

Initiative Musik – Künstler*innenförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson
Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH

Friedrichstraße 122

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Initiative Musik – Termine Initiative Musik – Antragsportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Solokünstlerin, Solokünstler oder Band finanzielle Unterstützung für Ihre Musikprojekte und Konzerte brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Künstlerinnen, Künstler und Künstlerensembles der Musikkultur und der Musikwirtschaft, vor allem Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik.

Sie erhalten die Förderung für

  • Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
  • Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen,
  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
  • Digitalisierung,
  • Promotion- und Marketingmaßnahmen,
  • Konzertauftritte von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen, die mit mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine innerhalb Deutschlands stattfinden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Förderanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben, wenn die Gesamtausgaben bis zu EUR 10.000 betragen,
  • bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben bei Gesamtausgaben in Höhe von EUR 75.000,
  • pro Projekt maximal EUR 30.000 pro Jahr,
  • mindestens EUR 6.000, dies bedeutet die erforderlichen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.

Durch die Initiative Musik ist die Förderung auf eine maximale Fördersumme pro Antragstellendem und Jahr auf maximal EUR 100.000 begrenzt.

Sie können Ihren Antrag bei der Initiative Musik gGmbH stellen. Wenn Sie dreimal eine Förderung innerhalb von 8 Förderrunden erhalten haben, ist für die folgenden 8 Förderrunden, mindestens jedoch für 2 Jahre, eine Antragstellung nicht möglich.

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