Förderprogramm

Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Bernhard-Nocht-Straße 78

20359 Hamburg

Weiterführende Links:
Lohnnebenkostenförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Als europäisches Schifffahrtsunternehmen können Sie Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute erhalten.

Volltext

Der Bund unterstützt Sie mit Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute an Bord europäischer Handelsschiffe, Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe.

Sie können einen Zuschuss von 100 Prozent der Lohnnebenkosten der einzelnen Seeleute erhalten. Der Bund übernimmt also Ihre Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung.

Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum 31.12 an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

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