Förderprogramm

Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur (FR/KWI)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stresemannstraße 94

10963 Berlin

Weiterführende Links:
Strukturbildende Übergangshilfe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte im Einklang mit den entwicklungspolitischen Themen der Bundesregierung planen und die Lebensgrundlagen der Menschen in Krisensituationen nachhaltig verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe.

Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern:

  • Ernährungssicherung: Gefördert werden Maßnahmen, die eine kontinuierlich ausreichend sichere und nährstoffreiche Lebensmittelversorgung etablieren. Berücksichtigt werden auch die Sektoren wie Bildung, Wasser und Gesundheit.
  • Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen: Gefördert werden Maßnahmen zum physischen und gesellschaftlichen Wiederaufbau von Basisinfrastruktur, beispielsweise Trinkwassersysteme, Schulen, Gesundheitszentren, Straßen und Brücken und auch lokale Kapazitäten zur sozialen Dienstleistungserbringung und lokale Wirtschaftskreisläufe.
  • Katastrophenrisikomanagement: Maßnahmen zur Reduzierung des Katastrophenrisikos durch die Verringerung der Gefährdung (Exposition) und der Anfälligkeit der Bevölkerung (Vulnerabilität) einerseits sowie durch die Stärkung von Stabilisierungs- und Anpassungskapazitäten andererseits.
  • Friedliches und inklusives Zusammenleben: Maßnahmen der friedlichen Koexistenz, des sozialen Zusammenhalts oder der Friedensförderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.

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