Förderprogramm

Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt:

ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH

Friedrich-Ebert-Allee 40

53113 Bonn

Weiterführende Links:
Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung – Antragstellung BMZ-Konzept – Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Gruppen und Netzwerke bei der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für Projekte im Inland, darunter

  • Seminare,
  • Tagungen,
  • Unterrichtseinheiten,
  • Projekttage,
  • Kampagnen,
  • Ausstellungen,
  • entwicklungspolitisches Theater,
  • andere Formen innovativer Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erstanträgen maximal EUR 10.000 für ein Kalenderjahr.

Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Gesamtsumme der Fördermittel darf dabei aber nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Ihren Antrag können Sie zu 2 Zeitpunkten stellen. Bis spätestens 30.6. können Sie Projektanträge für Maßnahmen mit Projektbeginn ab 1.1. des Folgejahres und bis spätestens 30.11. mit Projektbeginn ab 1.5. des Folgejahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH stellen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem

  • eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen),
  • Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen,
  • rechtsfähige Stiftungen,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten,
  • gemeinnützige GmbH, wenn sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind und gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG) sowie
  • gemeinnützige Unternehmergesellschaften, wenn sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation ist steuerlich anerkannt.
  • Ihr Projekt stellt die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern sowie die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten thematisch dar.
  • Ihr Projekt macht die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar.
  • Ihr Projekt zeigt Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich entwicklungspolitisch relevant engagieren können.
  • Ihr Projekt richtet sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung sowie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen.
  • Sie erbringen mindestens einen Eigenanteil von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

FEB – Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung

[Stand April 2023]

[...]

Rahmenbedingungen

Der beste Weg, um globale Zusammenhänge anschaulich zu machen, ist den Bezug zur eigenen Lebenswirklichkeit herzustellen. Themen und Probleme, die vermeintlich auf die andere Seite des Erdballs gehören, werden dadurch lebendig.

Die bewusste Entscheidung für Produkte aus fairem Handel, Upcycling oder Konsumverzicht, die Auseinandersetzung mit den Ursachen von Flucht und Migration, lokale Aktionen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) – ohne das aktive Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung nicht denkbar.

Deshalb vergibt das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel an Gruppen und Netzwerke, die sich in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit für im Bundesgebiet lebende Menschen engagieren. Dabei werden Projekte unterstützt, die lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklären, zeigen, wie sich Bürgerinnen und Bürger entwicklungspolitisch engagieren können, das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung verfolgen und so die entwicklungspolitische Zielsetzung der Bundesregierung in die Gesellschaft vermitteln und umsetzen.

Inhaltliche Voraussetzungen

Geförderte Projekte müssen thematisch eindeutig in den Bereich der Entwicklungspolitik fallen und an den Anforderungen des BMZ-Konzeptes zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ausgerichtet sein. Schulische Maßnahmen sollten sich darüber hinaus am Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung der Kultusministerkonferenz (KMK) orientieren.

Für die inhaltliche Zielsetzung eines Projekts sollten folgende Punkte beachtet werden: Thematisch sollte die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern und die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten dargestellt werden. Das Vorhaben muss geeignet sein, die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit, in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar zu machen.

Den Bürgerinnen und Bürgern sollte in eingängiger, praktischer Form aufgezeigt werden, wie sie sich als Multiplikatorin und Multiplikator, als Mitglied und Förderer von Organisationen der Zivilgesellschaft oder als Konsumentin und Konsument entwicklungspolitisch relevant engagieren können (dies macht den sogenannten Handlungsbezug der Maßnahme aus).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, deren Gemeinnützigkeit steuerlich anerkannt ist. Sie müssen die institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, um eine korrekte Projektabwicklung entsprechend der Fördervorgaben zu gewährleisten und sollten Erfahrung in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit mitbringen. Wenn Organisationen Teil einer Vereinigung mit regionalen Untergliederungen sind, erfolgt die Antragstellung in der Regel über den Gesamt- oder Bundesverband. Bei Museen und Bibliotheken, die keine eigenständigen juristischen Personen sind, erfolgt die Antragstellung über den jeweiligen Rechtsträger, der die Voraussetzungen zur Antragsberechtigung erfüllen muss.

  • Antragstellende Organisationen müssen eine der folgenden Rechtsformen innehaben und diese anhand eines Nachweises belegen können:
    • Eingetragene Vereine (e.V.)
    • Netzwerke von Organisationen (nur Dachverbände nach § 57 Abs. 2 Abgabenordnung), vertreten durch ein Mitglied, das eine der hier genannten Rechtsformen innehat
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kirchen und kirchliche Organisationen oder Museen, Bibliotheken, Universitäten
    • Gemeinnützige GmbH, sofern sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind
    • Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (gemeinnützig) oder öffentlichen Rechts
    • Gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG)
    • Gemeinnützige Unternehmergesellschaften, sofern sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind
  • Nicht antragsberechtigt sind
    • Einzelpersonen
    • Ein-Personen-Gesellschaften und Ein-Personen-Unternehmen
    • Schulen
    • Aktionsgruppen
    • GbR
    • GmbH
    • Politische Stiftungen
    • Nicht rechtsfähige Stiftungen
    • Kommunen
    • Nicht eingetragene/ nicht rechtsfähige Vereine
    • Organisationen gemeinnütziger Art, die keine steuerliche Anerkennung vorweisen können

Zur Überprüfung der formalen Antragsberechtigung müssen Organisationen im Vorfeld der Projektantragstellung eine Trägerprüfung durchlaufen.

Die Gesamtdurchführung eines geförderten Projektes darf nicht an ein kommerzielles Unternehmen übertragen werden. Zuwendungsmittel dürfen nur mit Zustimmung von Engagement Global an Kooperationspartner weitergeleitet werden.

Zielgruppen

Im Mittelpunkt geförderter Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit stehen – neben der breiten Öffentlichkeit – insbesondere folgende Zielgruppen:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende
  • Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung
  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen, zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden, Vereinen, Initiativen, Netzwerken, Nichtregierungsorganisationen inklusive migrantischer Selbstorganisationen mit Mitgliedern aus dem globalen Süden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ländern und Kommunen, Gewerkschaften, kirchlichen Einrichtungen und Medien wie auch Rückkehrerinnen und Rückkehrer.

Ein besonderes Anliegen ist es darüber hinaus, verstärkt neue Zielgruppen und Institutionen anzusprechen und zur Umsetzung von Projekten zu motivieren, zum Beispiel Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Hochschulen, Museen, Bibliotheken, Sportverbände und -vereine.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die in Deutschland umgesetzt werden, zum Beispiel Seminare und Tagungen, Unterrichtseinheiten und Projekttage und entwicklungspolitische Bildungskampagnen, darüber hinaus Ausstellungen, entwicklungspolitisches Theater oder andere Formen innovativer Bildungsarbeit.

In den Projekten sollten partizipative, reflexive Methoden angewandt und eine klare Handlungsorientierung für die Zielgruppen gegeben werden.

Grundsätzlich nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen, die nicht Teil einer breiter angelegten Bildungsmaßnahme sind
  • Vorhaben, die überwiegend der Selbstdarstellung oder der Spendenwerbung des Antragstellers dienen
  • Projekte mit missionarischem Charakter/missionarischen Zielen einer Religionsgemeinschaft
  • Mitgliederversammlungen (zum Beispiel Jahreshauptversammlungen)
  • rein kulturelle Rahmenprogramme und Veranstaltungen

Zeitraum und Fördersumme

Bei Erstanträgen kann eine Projektlaufzeit über maximal 12 Monate (welche sich über zwei Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken kann) mit einer Fördersumme von maximal 10.000 Euro beantragt werden. Organisationen, die bereits gefördert wurden, können Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten (welche sich über vier Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken können) stellen. Die Überjährigkeit muss durch das Projekt begründet sein. Da es sich um eine Projektförderung handelt, müssen Projekte immer in sich abgeschlossen und inhaltlich und finanziell abgrenzbar sein.

Die finanzielle Eigenleistung der antragstellenden Organisation muss mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Drittmittel anderer Förderer werden als Eigenleistung anerkannt. Eine Verrechnung mit nicht ausgezahlten oder valorisierten Leistungen (zum Beispiel ehrenamtlicher Arbeit) als Sicherung des Eigenanteils ist ausgeschlossen.

Die Förderung darf nur dann mit anderen Bundesmitteln kombiniert werden, wenn die beim FEB beantragte Fördersumme und die weiteren Bundesmittel zusammen nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Antragstellung

Die Antragstellung im FEB erfolgt in zwei Schritten. Die Überprüfung Ihrer Antragsberechtigung durch Engagement Global erfolgt anhand des von Ihnen ausgefüllten Formulars „Trägerprüfung“. Ihren Antrag beim FEB stellen Sie bitte mittels des Dokuments „Projektantrag“.

In einem für Sie bereitgestellten Leitfaden zum Projektantrag erhalten Sie Hinweise unter anderem zur Darstellung von Inhalten, Zielen und Indikatoren sowie Informationen zur Erstellung des Finanzierungsplanes. Die entsprechenden Formulare und Hilfestellungen finden Sie unten auf dieser Seite.

Aktuelle Informationen

Derzeit werden sukzessive alle Förderprogramme von Engagement Global auf eine neue Software umgestellt. Auch das FEB befindet sich im Prozess der Umstellung. Bitte beachten Sie aber, dass die Einreichung von Anträgen auf Trägerprüfung und Projektanträgen für das FEB derzeit weiterhin über die unten bereitgestellten PDF-Formulare erfolgt. Über den Zeitpunkt der Umstellung auf die neue Förderprojektsoftware werden wir Sie rechtzeitig informieren und Hilfestellungen zum Umgang mit der neuen Software bereitstellen.

Antragsfristen

Es können jährlich zum 30. Juni Projektanträge, mit frühestmöglichem Projektbeginn ab dem 1. Januar des Folgejahres, und zum 30. November, mit frühestmöglichem Projektbeginn ab dem 1. Mai des Folgejahres, eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass in der Regel nicht mehr als zwei Projekte eines Trägers parallel gefördert werden. Diese Regelung kann dazu führen, dass auch fachlich überzeugende Projektanträge aufgrund parallel laufender Projektförderungen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Förderung aufgenommen werden können.

  • Zum 30. Juni eines Jahres können Projektanträge für Maßnahmen mit frühestem Beginn zum 1. Januar des Folgejahres und einer Laufzeit von maximal 36 Monaten eingereicht werden. Diese maximale Laufzeit kann sich über vier Haushalts- beziehungsweise Kalenderjahre erstrecken (zum Beispiel vom 1. März 2024 bis zum 28. Februar 2027).
  • Zum 30. November eines Jahres können Projektanträge für Maßnahmen mit einem Beginn ab frühestens 1. Mai des Folgejahres und einer Laufzeit von maximal 36 Monaten eingereicht werden. Diese maximale Laufzeit kann sich über vier Haushalts- beziehungsweise Kalenderjahre erstrecken (zum Beispiel vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2026)

In Jahren, in denen der Deutsche Bundestag neu gewählt wird, gelten im darauffolgenden Jahr die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung. Dies hat Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Förderentscheidungen im auf die Wahl folgenden Jahr.

Antragstellende, die bisher noch nicht über das FEB gefördert wurden, gelten als Erstantragsstellende. Bei Erstanträgen kann eine Zuwendung von bis zu 10.000 Euro und eine Laufzeit über maximal 12 Monate (welche sich über zwei Haushalts- beziehungsweise Kalenderjahre erstrecken kann) beantragt werden.

Projekte mit einer beantragten Fördersumme von maximal 15.000 Euro werden in der Regel vorrangig bearbeitet. Dies gilt für beide Fristen. Antragstellende Organisationen erhalten dadurch merklich früher eine Rückmeldung bezüglich der Förderentscheidung zu ihrem eingereichten Projektantrag.

Sie können während oder nach einer Erstförderung einen weiteren Antrag im FEB einreichen. Bitte beachten Sie dabei für Ihre Planung, dass zuerst der Verwendungsnachweis der Erstförderung im FEB geprüft wird, bevor ein Weiterleitungsvertrag für ein weiteres Projekt ausgestellt werden kann.

Beratung

Sie stellen erstmals einen Antrag beim FEB? Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung telefonisch von uns beraten zu lassen. Auch erfahrene Antragstellende möchten wir motivieren, vor einem erneuten Antrag eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass eine vorherige Beratung sich häufig positiv auf den Antragsprozess auswirkt.

Was kann eine solche Beratung leisten?

  • Tipps zur Antragstellung
  • Beseitigung von Unklarheiten rund um die Antragstellung
  • Klärung von Fragen zum Umgang mit unseren Formularen

... und was nicht?

  • Eine gemeinsame Er- oder Überarbeitung des Antrags
  • Die Entwicklung konkreter Inhalte und Formulierungen
  • Eine Vorprüfung Ihres Antrags
  • Die Inaussichtstellung einer Förderung

Wir freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Hierzu senden Sie uns einfach eine E-mail an

feb@engagement-global.de

Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen festen Termin für ein etwa 30-minütiges Beratungsgespräch. Gerne können Sie uns vor dem Gespräch auch eine Projektskizze (maximal eine Seite) zu Ihrem Vorhaben einreichen. Beachten Sie, dass wir bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Antragsfristen Beratungsgespräche anbieten. Das heißt, bis Mitte Juni und Mitte November. Bitte kontaktieren Sie uns gerne mit etwas zeitlichem Vorlauf, sodass wir die Beratung möglichst gewinnbringend gestalten können.

Trägerprüfung und Projektantrag

Für das FEB wird ein zweistufiges IT-gestütztes Antragsverfahren genutzt:

1. Trägerprüfung

Zunächst müssen Ihre Angaben als Träger auf Antragsberechtigung geprüft werden, zum Beispiel Gemeinnützigkeit und Rechtsform. Für Organisationen, deren Antragsberechtigung bereits anerkannt wurde, ist eine Trägerprüfung nicht mehr erforderlich; notwendige Unterlagen müssen zukünftig nur noch bei relevanten Änderungen eingereicht beziehungsweise aktualisiert werden (z.B. durch Einreichung des jeweils aktuellen Freistellungsbescheids). Gleichzeitig soll Ihnen durch bereits eingereichte Unterlagen der Zugang zu anderen Programmen von Engagement Global erleichtert werden. Nach Einreichung der Unterlagen und Angaben zur Antragsberechtigung erhalten Sie per E-Mail eine entsprechende Trägernummer.

Bitte planen Sie eine ausreichende Bearbeitungszeit für diesen vorgelagerten Prozessschritt ein und reichen das Formular zur Trägerprüfung mit den entsprechenden Anlagen spätestens vier Wochen vor Einreichung des eigentlichen Projektantrags ein. Bitte denken Sie zudem daran, Ihre eingereichten Unterlagen stets aktuell zu halten.

2. FEB-Projektantrag

Im zweiten Schritt können Sie mit Ihrer Trägernummer den Projektantrag beim FEB einreichen. Bitte nutzen Sie für die Einreichung immer die jeweils aktuelle, im Downloadbereich zur Verfügung stehende Version des Projektantrags.

Die Formulare sollten nur mit dem Programm Adobe Reader in der Version 9.1 oder höher bearbeitet werden. Die Nutzung früherer Versionen beziehungsweise anderer PDF-Programme kann die Funktionen bei Anzeige, Ausfüllen, Speichern und Drucken einschränken. Falls Sie eine neue Version herunterladen müssen, ist dies kostenfrei über den folgenden Link möglich: Zum Download des Adobe Readers

Wohin sende ich meinen Antrag?

Bitte reichen Sie FEB-Projektanträge über den „Senden“-Button des Formulars ein.

Bitte reichen Sie ergänzend dazu das Original des unterschriebenen Projektantrags postalisch ein:

Engagement Global gGmbH
Zentraler Programmservice
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn

Bitte stellen Sie sicher, dass die Versionen vollständig übereinstimmen (erkennbar durch die identische achtstellige Nummer unterhalb jeder Seite).

Für 2022 gilt: Die Anträge müssen vollständig digital und postalisch zum 31. Mai/30. Juni/30. November eingegangen sein.

Ab 2023 gilt: Die Anträge müssen vollständig digital und postalisch zum 30. Juni beziehungsweise zum 30. November eingegangen sein.

[...]

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