Förderprogramm

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 412

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Weiterführende Links:
BAFA – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) BAFAÜBS Kontaktformular

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickeln möchten, können Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung.

Sie erhalten

  • bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS bis zu 45 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert.

Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen.

Für ÜBS und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Für die „Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“ gelten folgende Bedingungen:

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind,
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die

  • unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen,
  • eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen,
  • der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen.

Für die Förderung brauchen Sie im Regelfall eine Bedarfsanalyse mit Stellungnahmen des Bundeslands und des zuständigen Verbandes.

Sie müssen eine 75-prozentige, in Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung Ihrer Bildungsstätte erreichen.

Sie beteiligen sich gemeinsam mit dem Bundesland, in dem sich Ihre Bildungsstätte befindet, an den Gesamtausgaben des Vorhabens. Ihr Eigenanteil hängt von Ihren Vermögensverhältnissen ab und beträgt mindestens 25 Prozent, in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung ist für Neu- und Erweiterungsbauten 25 Jahre, für andere bauliche Maßnahmen mindestens 10 Jahre und für Ausstattungsgegenstände in der Regel 5 Jahre zweckgebunden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Gemeinsame Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 24.06.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BAnz. S. 2353

Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 15.01.2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 22.01.2015 B3

Weblink zur Änderung der Förderrichtlinie

Zweite Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
vom: 03.12.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 13.12.2024 B5

Weblink zur zweiten Änderung der Förderrichtlinie

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