Kurztext
Wenn Sie Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickeln möchten, können Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung.
Sie erhalten
- bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS bis zu 45 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert.
Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen.
Für ÜBS und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.