Förderprogramm

Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 424 – Rückbau-Rückstellungen KKW, Strukturstärkung Kohleregionen

Frankfurter Straße 29–35

65760 Eschborn

Weiterführende Links:
 STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Projekte, die zu einer erfolgreichen Transformation der Kohleregionen beitragen.

Ihr Vorhaben soll dazu beitragen, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen.

Sie können eine Förderung in folgenden Kategorien erhalten:

1) Vernetzung
2) Wissens- und Technologietransfer
3) Beratung
4) Qualifikation / Aus- und Weiterbildung
5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
8) Außenwirtschaft
9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
10) Stärkung unternehmerischen Handelns
11) Innovative Ansätze
12) Transformationstechnologien

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie können bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten bekommen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 4 Jahren und kann um bis zu weitere 4 Jahre verlängert werden.

Der Antrag ist elektronisch einzureichen über die Plattform easy-Online. Die Bewilligungsbehörde für die Förderkategorien 1-11 ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die bewilligende Stelle für die Förderkategorie 12 benennt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Anfrage unter: Buero-id3@bmwk.bund.de.

Bitte nehmen Sie bei Anträgen mit überwiegend investivem Charakter (mehr als 50 Prozent) in den Förderkategorien 4, 10 und 11 vor Antragseinreichung Kontakt mit der eingebundenen Stelle beim Land und dem BMWK auf, um eine generelle Förderwürdigkeit abzustimmen.

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