Förderprogramm

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Beratung, Frauenförderung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 413 – Beratungsförderung

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Weiterführende Links:
BAFA Unternehmensberatung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Arbeitsplätze sichern möchten, kann der Bund Sie mit einem Zuschuss für eine externe Beratung unterstützen.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:

  • Fachkräftesicherung und - bindung,
  • Kosteneinsparungen,
  • Anpassungen des Geschäftsmodells,
  • Umgang mit Umsatzrückgängen,
  • Umgang mit Liquiditätsproblemen,
  • Veränderungen des Produktportfolios,
  • Investitionsplanung,
  • Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation,
  • Qualitätsmanagement,
  • Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme,
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
  • alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder
  • bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800 EUR.

Ihren Antrag reichen Sie bitte über eine Leitstelle ein. Die Kontaktdaten der Leitstellen finden Sie online bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn einer geplanten Beratung online über die Antragsplattform des BAFA.

Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

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