Förderprogramm

Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Referat ID3 – Strukturwandel Kohleregion

Scharnhorststraße 34–37

10115 Berlin

Weiterführende Links:
Modellvorhaben „Unternehmen Revier“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Modellprojekte in Braunkohlerevieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen von Modellvorhaben investive und nicht investive Einzelprojekte und Verbundprojekte. Diese werden im Rahmen von Ideen- und Projektwettbewerben ausgewählt. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren sowie überbetriebliche Projekte.

Die Fördergebiete sind Landkreise in oder mit engem Bezug zu den Braunkohleregionen

  • Rheinisches Revier,
  • Lausitzer Revier,
  • Mitteldeutsches Revier,
  • Helmstedter Revier.

Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes,
  • Qualifizierung und Fachkräftesicherung,
  • Cluster- und Innovationsmanagement sowie
  • Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten in Unternehmen, Kommunen und bei sonstigen Akteurinnen und Akteuren im Revier.

Grundlage für die Förderung im jeweiligen Revier ist das Regionale Investitionskonzept (RIK), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von den Regionalpartnern erstellt wurde. Das RIK ist die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort.

Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Der Höchstbetrag pro Einzelvorhaben ist auf EUR 300.000 begrenzt. Verbundvorhaben können bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1,2 Millionen bezuschusst werden und mit maximal EUR 300.000 je Antragstellerin oder Antragsteller.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 Prozent.

Der Höchstbetrag für Personal- und Sachkosten bei einem Regionalpartner beträgt

  • im Rheinischen Revier EUR 150.000,
  • im Lausitzer Revier EUR 200.000,
  • im Mitteldeutschen Revier EUR 135.000 und
  • im Helmstedter Revier EUR 100.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst veröffentlichen der Bund oder die beauftragten Abwicklungspartner in den Regionen Ideen- und Projektwettbewerbe. Die Kontaktdaten der Abwicklungspartner werden im Internet bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an den Ideen- und Projektwettbewerben können Sie Ihre Projektskizzen bei der im Wettbewerbsaufruf genannten Stelle einreichen. Im Aufruf werden die Voraussetzungen für die Teilnahme erläutert.

Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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