Förderprogramm

Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Referat IV D2

Scharnhorststraße 34–37

10115 Berlin

Weiterführende Links:
Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Luftfahrtunternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in folgenden Bereichen:

  • alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte,
  • Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik sowie
  • Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme.

Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung für Vorhaben in anderen Innovationsbereichen wie zum Beispiel Lärmreduktion oder Digitalisierung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen in den folgenden Formen: als unbedingt rückzahlbares Darlehen, als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Kombination aus beiden.

Die Höhe des Darlehens beträgt für

  • kleine Unternehmen bis zu 55 Prozent,
  • mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und
  • große Unternehmen bis zu 40 Prozent

der förder- und finanzierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten, maximal jedoch EUR 25 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben. 

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat IV D 2.

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