Förderprogramm

IT-Sicherheit in der Wirtschaft – Transferstelle Cybersicherheit und Fokusprojekte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Digitalisierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
IT-Sicherheit in der Wirtschaft Themenveröffentlichung Fokusprojekte Antragsformular Fokusprojekte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit einem Vorhaben kleine und mittlere Unternehmen im Bereich IT- und Cybersicherheit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Vorhaben, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Handwerksbetrieben und Start-ups dabei helfen, ihr IT-und Cybersicherheitsniveau nachhaltig zu erhöhen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden 2 Handlungsfeldern:

  • Einrichtung und Betrieb einer bundesweiten Transferstelle „Cybersicherheit“ (keine Antragstellung mehr möglich),
  • Einzel- und Verbundprojekte (Fokusprojekte), die Wissen und Handlungskompetenz in allen Teilbereichen der Cybersicherheit in KMU, Handwerksbetrieben und Start-ups erhöhen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie erhalten für Fokusprojekte für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren

  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten oder
  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Für Fokusprojekte müssen Sie Ihre Projektskizze jährlich zum 1.2. oder zum 1.8. beim Projektträger, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem des DLR.

Für die Einrichtung und den Betrieb der Transferstelle können Sie keinen Antrag mehr stellen.

Zusatzinfos 

Fristen

Projektskizzen können bis zum 01.02.2025 eingereicht werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen, zum Beispiel

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Vereine und Verbände,
  • Wirtschaftsförderer,
  • Kammern sowie
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften.

Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • nichtwirtschaftlich tätig sein,
    • Ihre Ergebnisse und Angebote öffentlich zugänglich machen und
    • über die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung des Projekts verfügen.
  • Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung dokumentieren.
  • Ihr Vorhaben darf bei Antragstellung nicht von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.

Rechtsgrundlage

Service
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