Richtlinie
Richtlinie des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“
vom 27.04.2021, zuletzt geändert am 27.01.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ Unternehmensgründungen im Bereich der Informations-und Kommunikationstechnik (IKT). Ziel ist es, das vorhandene Gründungspotenzial in Deutschland verstärkt auszuschöpfen und die Zahl an IKT-basierten Unternehmensgründungen weiter zu steigern. Der „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ ist ein Teil der in der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“1) definierten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Gründungsdynamik im IKT-Bereich. Es werden halbjährliche Wettbewerbsrunden veranstaltet. Der Gründungswettbewerb ist offen für alle innovativen Geschäftsideen, die auf IKT-basierten Produkten und Dienstleistungen beruhen.
1.1 Was gewinnen?
Hauptpreise: In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungsideen mit Geldpreisen von jeweils 32.000 EUR (Gründungspreis+) ausgezeichnet. Das Preisgeld soll als Startkapital für eine Unternehmensgründung dienen. Ein Teilbetrag in Höhe von 7.000 EUR wird nach der Preisverleihung ausgezahlt. Die weiteren 25.000 EUR stehen für eine konkrete Unternehmensgründung in Form einer GmbH oder einer AG mit Sitz in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab der Vergabe des Preises zur Verfügung.
Preise: Darüber hinaus werden in jeder Wettbewerbsrunde bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen mit Geldpreisen von jeweils 7.000 EUR (Gründungspreis) ausgezeichnet, die nach der Preisverleihung ausgezahlt werden.
Sonderpreise: Zusätzlich wird das BMWK Sonderpreise zu digitalen Themen aus aktuellen Strategien der Bundesregierung ausschreiben, verbunden mit einem Preisgeld von bis zu 10.000 EUR. Die Themen der Sonderpreise werden rechtzeitig auf der Website des Gründungswettbewerbs bekanntgegeben.
Feedback: Alle Teilnehmenden des Gründungswettbewerbs erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee hinsichtlich Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse).
Coaching, Mentoring, Qualifizierung und Vernetzung: Alle Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching-und Qualifizierungsprogramm:
- Der erste Schritt ist das Business Model Assessment, in dem die Geschäftsidee hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken analysiert wird und weitere Schritte auf dem Weg zur Unternehmensgründung erarbeitet werden.
- Die Expertinnen und Experten des bundesweiten Coaching-und Mentoring-Netzwerks begleiten anschließend die Preisträgerinnen und Preisträger bei ihren konkreten Fragestellungen. Dieses individuelle Coaching und Mentoring kann in einem Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ab Vergabe des Preises in Anspruch genommen werden.
- In Seminaren und Workshops werden vertiefende Kenntnisse zu Themen wie Kommunikation, Onlinemarketing, rechtliche Aspekte der Unternehmensführung oder Finanzakquisition vermittelt.
- Der Gründungswettbewerb unterstützt eine individuelle Vernetzung zwischen den Gründerinnen und Gründern und für sie wichtigen Partnern aus der Wirtschaft: Investorinnen und Investoren (Banken, Business Angels, VCs), potenzielle Kunden und Kooperationspartner.
1.2 Wie bewerben?
Der Gründungswettbewerb ist ein Ideenwettbewerb. Das Gründungskonzept soll auf maximal 12 Seiten beschrieben werden. Die Ausarbeitung eines vollständigen Geschäftsplans ist nicht erforderlich. In der Ideenskizze sollten die Teilnehmenden die Innovation ihrer Idee darstellen, auf ihre fachlichen und kaufmännischen Kompetenzen eingehen sowie ihre Vernetzung mit potenziellen Kunden und Partnern beschreiben. Erwartet werden eine verständliche Darstellung des geplanten Geschäftsmodells, eine realistische Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerber sowie erste Ansätze für Marketing und Vertrieb. Die Ideenskizze sollte auch eine erste grobe Zeitplanung für eine Unternehmensgründung und das Grundgerüst einer Finanzplanung (Preismodell, Umsatz, Kosten, Finanzierung) beinhalten.
Um die Gründungsidee besser zu präsentieren, kann dem Konzept optional ein Video (max. Laufzeit 60 s) beigefügt werden, in dem das Produkt, die Dienstleistung und ggf. das Team vorgestellt werden. Ausschlaggebend für die Prämierung ist aber die Ideenskizze.
Die Ideenskizzen (PDF) und die optionalen Videos werden online unter www.gw.digital eingereicht. Der Wettbewerb ist zweistufig:
- Phase 1: Die Teilnehmenden bzw. Teams melden sich online an und laden ihre Ideenskizze und ggf. ihr Video hoch. Nach Ablauf der Frist für die Phase 1 erhalten alle Teilnehmenden ein schriftliches Feedback (Platzierung im Wettbewerb und SWOT).
- Phase 2: Die besten Skizzen aus Phase 1 erhalten als „Nominierte“ die Möglichkeit, ihre Beiträge nach dem Feedback zu überarbeiten bzw. zu ergänzen und erneut hochzuladen. Die Jury wählt aus den nominierten Teilnehmenden die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Alle Teilnehmenden der Phase 2 erhalten erneut ein schriftliches Feedback. Bei Teambewerbungen sollten alle Teammitglieder angegeben werden. Die Korrespondenz wird mit der vom Team benannten Ansprechperson geführt. Nach dem Ende der Bewerbungsfristen in Phase 1 und Phase 2 wird jeweils der Eingang der Wettbewerbsbeiträge bestätigt.
Der Rechtsanspruch auf eine Prämierung ist ausgeschlossen.
1.3 Bewerbungsfristen
Üblicherweise finden jährlich zwei Wettbewerbsrunden statt. Die Termine für die einzelnen Wettbewerbsrunden und für die Phasen 1 und 2 werden auf der Webseite des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ veröffentlicht.
Die Abgabefrist endet jeweils um 18.00 Uhr des veröffentlichten Stichtags.
Fällt der Tag der Abgabefrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, wird die Frist bis zum ersten folgenden Werktag, 18.00 Uhr, verlängert.
1.4 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.
Soweit Teilnehmende auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei Start einer Wettbewerbsrunde höchstens sechs Kalendermonate zurückliegen.
Soweit Teilnehmende als Geschäftsführende von bereits bestehenden und aktiv am Markt agierenden Unternehmen tätig sind, muss dargelegt und im Einzelfall geprüft werden, ob die zur geplanten Unternehmensgründung notwendigen Personalressourcen verfügbar sind bzw. wie diese bereitgestellt werden sollen.
Eine Bewerbung beim „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ kann, unter Nutzung des gegebenen Feedbacks, bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden wiederholt werden.
Teilnahmeausschluss
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VDI/VDE-IT und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren Familienangehörige dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen. Preisträgerinnen und Preisträger zurückliegender Runden des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ sind ebenfalls nicht zugelassen.
Hotline
Für Interessenten und Teilnehmer am Wettbewerb steht an Werktagen von 9.00 bis 17.00 Uhr eine Hotline (Telefon/Mail) bereit: Tel.: 030 310078-123 E-Mail: info@gw.digital
1.5 Wie werden die Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt?
Die Jury: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entscheidet mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft über die Vergabe der Preise. Die Mitglieder der Jury werden auf www.gw.digital bekanntgegeben.
Die Bewertungskriterien: Folgende Kriterien sind für die Auswahl der besten Geschäftskonzepte maßgebend:
- Innovationshöhe und Alleinstellung der Gründungsidee
- Kundennutzen, Marktpotenzial und Wettbewerbsfähigkeit des Produkts bzw. der Dienstleistung
- Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts
- Qualifikationen und Erfahrungen der Teilnehmenden bzw. des Teams
Ergänzend können auch weitere Kriterien, wie z.B. Nachhaltigkeit oder gesellschaftliche Aspekte in die Bewertung einfließen.
1.6 Wie werden Vertraulichkeit und Datenschutz gewahrt?
Datenverarbeitung und Datenschutz
Die VDI/VDE-IT speichert die Daten der Teilnehmenden in einer Datenbank und verarbeitet sie mit automatischen Verfahren. Diese Daten sowie eingereichte Ideenskizzen und Videos werden ausschließlich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Mitgliedern der vom BMWK berufenen Jury zur Verfügung gestellt.
Vertraulichkeit
Die VDI/VDE-IT, die Jurorinnen und Juroren und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verpflichten sich, die ihnen zur Verfügung gestellten Daten der Teilnehmenden und deren Wettbewerbsbeiträge ausschließlich für ihre Aufgaben bei der Durchführung des Wettbewerbs zu nutzen und sie vertraulich zu behandeln.
Abstimmung der Veröffentlichungen mit den Preisträgerinnen und Preisträgern
Die Namen der Preisträgerinnen und Preisträger der Wettbewerbsrunden werden öffentlich bekannt gegeben. Die Veröffentlichungen zu den Inhalten der prämierten Beiträge erfolgen im Einvernehmen mit den Teilnehmenden.
Wirkungsanalyse
Die Teilnehmenden des Wettbewerbs verpflichten sich, an Befragungen durch die VDI/VDE-IT zur Wirkungsanalyse teilzunehmen. Die Wirkungsanalyse soll Aussagen über den Erfolg der geförderten Unternehmensgründungen und des Wettbewerbs sowie Hinweise für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsverfahrens liefern. Die in der Wirkungsanalyse erhobenen Informationen werden von der VDI/VDE-IT ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen auf Basis der bereitgestellten Informationen erfolgt in anonymisierter Form, soweit kein anderweitiges, ausdrückliches Einverständnis der jeweiligen Teilnehmenden eingeholt wird.
1) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digitalisierung.html