Förderprogramm

Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Digitalisierung, Beratung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1

10623 Berlin

Weiterführende Links:
Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen Anmelden und Registrieren für den Gründungswettbewerb

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein innovatives Unternehmens gründen, das auf digitalen Technologien basiert, können Sie an dem Gründungswettbewerb teilnehmen und Preisgelder gewinnen.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen innovative Unternehmensgründungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Der Gründungswettbewerb ist ein Ideenwettbewerb. Sie können Ihr Gründungskonzept in der 1. Phase auf maximal 12 Seiten vorstellen. Ihr Gründungskonzept stellt die Innovation sowie den Nutzen dar, geht auf die fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen ein und beschreibt die Vernetzung mit potenziellen Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partnern. Ein vollständiger Geschäftsplan muss noch nicht vorliegen.

Die Beiträge im Gründungswettbewerb werden im Wesentlichen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfahrung und Qualifikation der Teilnehmenden beziehungsweise des Teams,
  • Innovation, Kundennutzen, Alleinstellung und Marktpotenzial des Produkts beziehungsweise der Dienstleistung,
  • Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts.

Daneben wird auch die Nachhaltigkeitsorientierung des Teams, des Konzeptes und der Produkte beziehungsweise der Dienstleistung berücksichtigt.

Jährlich werden in 2 Ausschreibungsrunden jeweils bis zu 6 Hauptpreise (Gründungspreis+) und bis zu 15 weitere Gründungspreise vergeben.

  • Hauptpreise (Gründungspreis+): jeweils EUR 32.000 als Startkapital für eine Unternehmensgründung, der Teilbetrag in Höhe von EUR 7.000 wird nach der Preisverleihung ausgezahlt. EUR 25.000 stehen für eine konkrete Unternehmensgründung mit Sitz in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab der Vergabe des Preises zur Verfügung.
  • Gründungspreise: jeweils EUR 7.000, die nach der Preisverleihung ausgezahlt werden.
  • Sonderpreise: EUR 10.000.

Zudem erhält jede und jeder Teilnehmende eine schriftliche Stärken-Schwächen-Analyse der Gründungsidee (SWOT: Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats). Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten zudem ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching- und Qualifizierungsprogramm und werden beim Aufbau ihres individuellen Netzwerks von Partnern und Mentoren unterstützt.

Anmeldungen zur Teilnahme sind über die Website des Gründungswettbewerbs möglich. In persönlichen Teilnehmerbereichen können Ideenskizzen und optionale Videos eingereicht werden.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Ihr Unternehmen in Deutschland gründen.
  • Falls Sie bereits mit der Geschäftsidee eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei Start einer Wettbewerbsrunde höchstens 6 Kalendermonate zurückliegen.
  • Falls Sie bereits ein aktiv am Markt tätiges Unternehmen führen, müssen Sie über die notwendigen Personalressourcen zur geplanten Unternehmensgründung verfügen oder darlegen, wie Sie diese bereitstellen werden.
  • Ihre Ideenskizze umfasst maximal 12 Seiten und enthält alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung.
  • In der Ideenskizze stellen Sie das Geschäftsmodell dar, eine realistische Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerber sowie erste Ansätze für Marketing und Vertrieb.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“

vom 27.04.2021, zuletzt geändert am 27.01.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ Unternehmensgründungen im Bereich der Informations-und Kommunikationstechnik (IKT). Ziel ist es, das vorhandene Gründungspotenzial in Deutschland verstärkt auszuschöpfen und die Zahl an IKT-basierten Unternehmensgründungen weiter zu steigern. Der „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ ist ein Teil der in der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“1) definierten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Gründungsdynamik im IKT-Bereich. Es werden halbjährliche Wettbewerbsrunden veranstaltet. Der Gründungswettbewerb ist offen für alle innovativen Geschäftsideen, die auf IKT-basierten Produkten und Dienstleistungen beruhen.

1.1 Was gewinnen?

Hauptpreise: In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungsideen mit Geldpreisen von jeweils 32.000 EUR (Gründungspreis+) ausgezeichnet. Das Preisgeld soll als Startkapital für eine Unternehmensgründung dienen. Ein Teilbetrag in Höhe von 7.000 EUR wird nach der Preisverleihung ausgezahlt. Die weiteren 25.000 EUR stehen für eine konkrete Unternehmensgründung in Form einer GmbH oder einer AG mit Sitz in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab der Vergabe des Preises zur Verfügung.

Preise: Darüber hinaus werden in jeder Wettbewerbsrunde bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen mit Geldpreisen von jeweils 7.000 EUR (Gründungspreis) ausgezeichnet, die nach der Preisverleihung ausgezahlt werden.

Sonderpreise: Zusätzlich wird das BMWK Sonderpreise zu digitalen Themen aus aktuellen Strategien der Bundesregierung ausschreiben, verbunden mit einem Preisgeld von bis zu 10.000 EUR. Die Themen der Sonderpreise werden rechtzeitig auf der Website des Gründungswettbewerbs bekanntgegeben.

Feedback: Alle Teilnehmenden des Gründungswettbewerbs erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee hinsichtlich Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse).

Coaching, Mentoring, Qualifizierung und Vernetzung: Alle Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching-und Qualifizierungsprogramm:

  • Der erste Schritt ist das Business Model Assessment, in dem die Geschäftsidee hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken analysiert wird und weitere Schritte auf dem Weg zur Unternehmensgründung erarbeitet werden.
  • Die Expertinnen und Experten des bundesweiten Coaching-und Mentoring-Netzwerks begleiten anschließend die Preisträgerinnen und Preisträger bei ihren konkreten Fragestellungen. Dieses individuelle Coaching und Mentoring kann in einem Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ab Vergabe des Preises in Anspruch genommen werden.
  • In Seminaren und Workshops werden vertiefende Kenntnisse zu Themen wie Kommunikation, Onlinemarketing, rechtliche Aspekte der Unternehmensführung oder Finanzakquisition vermittelt.
  • Der Gründungswettbewerb unterstützt eine individuelle Vernetzung zwischen den Gründerinnen und Gründern und für sie wichtigen Partnern aus der Wirtschaft: Investorinnen und Investoren (Banken, Business Angels, VCs), potenzielle Kunden und Kooperationspartner.

1.2 Wie bewerben?

Der Gründungswettbewerb ist ein Ideenwettbewerb. Das Gründungskonzept soll auf maximal 12 Seiten beschrieben werden. Die Ausarbeitung eines vollständigen Geschäftsplans ist nicht erforderlich. In der Ideenskizze sollten die Teilnehmenden die Innovation ihrer Idee darstellen, auf ihre fachlichen und kaufmännischen Kompetenzen eingehen sowie ihre Vernetzung mit potenziellen Kunden und Partnern beschreiben. Erwartet werden eine verständliche Darstellung des geplanten Geschäftsmodells, eine realistische Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerber sowie erste Ansätze für Marketing und Vertrieb. Die Ideenskizze sollte auch eine erste grobe Zeitplanung für eine Unternehmensgründung und das Grundgerüst einer Finanzplanung (Preismodell, Umsatz, Kosten, Finanzierung) beinhalten.

Um die Gründungsidee besser zu präsentieren, kann dem Konzept optional ein Video (max. Laufzeit 60 s) beigefügt werden, in dem das Produkt, die Dienstleistung und ggf. das Team vorgestellt werden. Ausschlaggebend für die Prämierung ist aber die Ideenskizze.

Die Ideenskizzen (PDF) und die optionalen Videos werden online unter www.gw.digital eingereicht. Der Wettbewerb ist zweistufig:

  • Phase 1: Die Teilnehmenden bzw. Teams melden sich online an und laden ihre Ideenskizze und ggf. ihr Video hoch. Nach Ablauf der Frist für die Phase 1 erhalten alle Teilnehmenden ein schriftliches Feedback (Platzierung im Wettbewerb und SWOT).
  • Phase 2: Die besten Skizzen aus Phase 1 erhalten als „Nominierte“ die Möglichkeit, ihre Beiträge nach dem Feedback zu überarbeiten bzw. zu ergänzen und erneut hochzuladen. Die Jury wählt aus den nominierten Teilnehmenden die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Alle Teilnehmenden der Phase 2 erhalten erneut ein schriftliches Feedback. Bei Teambewerbungen sollten alle Teammitglieder angegeben werden. Die Korrespondenz wird mit der vom Team benannten Ansprechperson geführt. Nach dem Ende der Bewerbungsfristen in Phase 1 und Phase 2 wird jeweils der Eingang der Wettbewerbsbeiträge bestätigt.

Der Rechtsanspruch auf eine Prämierung ist ausgeschlossen.

1.3 Bewerbungsfristen

Üblicherweise finden jährlich zwei Wettbewerbsrunden statt. Die Termine für die einzelnen Wettbewerbsrunden und für die Phasen 1 und 2 werden auf der Webseite des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ veröffentlicht.

Die Abgabefrist endet jeweils um 18.00 Uhr des veröffentlichten Stichtags.

Fällt der Tag der Abgabefrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, wird die Frist bis zum ersten folgenden Werktag, 18.00 Uhr, verlängert.

1.4 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.

Soweit Teilnehmende auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei Start einer Wettbewerbsrunde höchstens sechs Kalendermonate zurückliegen.

Soweit Teilnehmende als Geschäftsführende von bereits bestehenden und aktiv am Markt agierenden Unternehmen tätig sind, muss dargelegt und im Einzelfall geprüft werden, ob die zur geplanten Unternehmensgründung notwendigen Personalressourcen verfügbar sind bzw. wie diese bereitgestellt werden sollen.

Eine Bewerbung beim „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ kann, unter Nutzung des gegebenen Feedbacks, bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden wiederholt werden.

Teilnahmeausschluss

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VDI/VDE-IT und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren Familienangehörige dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen. Preisträgerinnen und Preisträger zurückliegender Runden des „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ sind ebenfalls nicht zugelassen.

Hotline

Für Interessenten und Teilnehmer am Wettbewerb steht an Werktagen von 9.00 bis 17.00 Uhr eine Hotline (Telefon/Mail) bereit: Tel.: 030 310078-123 E-Mail: info@gw.digital

1.5 Wie werden die Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt?

Die Jury: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entscheidet mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft über die Vergabe der Preise. Die Mitglieder der Jury werden auf www.gw.digital bekanntgegeben.

Die Bewertungskriterien: Folgende Kriterien sind für die Auswahl der besten Geschäftskonzepte maßgebend:

  • Innovationshöhe und Alleinstellung der Gründungsidee
  • Kundennutzen, Marktpotenzial und Wettbewerbsfähigkeit des Produkts bzw. der Dienstleistung
  • Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts
  • Qualifikationen und Erfahrungen der Teilnehmenden bzw. des Teams

Ergänzend können auch weitere Kriterien, wie z.B. Nachhaltigkeit oder gesellschaftliche Aspekte in die Bewertung einfließen.

1.6 Wie werden Vertraulichkeit und Datenschutz gewahrt?

Datenverarbeitung und Datenschutz

Die VDI/VDE-IT speichert die Daten der Teilnehmenden in einer Datenbank und verarbeitet sie mit automatischen Verfahren. Diese Daten sowie eingereichte Ideenskizzen und Videos werden ausschließlich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Mitgliedern der vom BMWK berufenen Jury zur Verfügung gestellt.

Vertraulichkeit

Die VDI/VDE-IT, die Jurorinnen und Juroren und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verpflichten sich, die ihnen zur Verfügung gestellten Daten der Teilnehmenden und deren Wettbewerbsbeiträge ausschließlich für ihre Aufgaben bei der Durchführung des Wettbewerbs zu nutzen und sie vertraulich zu behandeln.

Abstimmung der Veröffentlichungen mit den Preisträgerinnen und Preisträgern

Die Namen der Preisträgerinnen und Preisträger der Wettbewerbsrunden werden öffentlich bekannt gegeben. Die Veröffentlichungen zu den Inhalten der prämierten Beiträge erfolgen im Einvernehmen mit den Teilnehmenden.

Wirkungsanalyse

Die Teilnehmenden des Wettbewerbs verpflichten sich, an Befragungen durch die VDI/VDE-IT zur Wirkungsanalyse teilzunehmen. Die Wirkungsanalyse soll Aussagen über den Erfolg der geförderten Unternehmensgründungen und des Wettbewerbs sowie Hinweise für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsverfahrens liefern. Die in der Wirkungsanalyse erhobenen Informationen werden von der VDI/VDE-IT ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen auf Basis der bereitgestellten Informationen erfolgt in anonymisierter Form, soweit kein anderweitiges, ausdrückliches Einverständnis der jeweiligen Teilnehmenden eingeholt wird.

                        

1) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digitalisierung.html

 

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