Förderprogramm

ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

KfW Capital

Bockenheimer Landstraße 98–100

60323 Frankfurt am Main

Weiterführende Links:
KfW Capital Investmentprogramme

ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität

Ziel und Gegenstand

Mit der ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität beteiligt sich die KfW-Beteiligungsgesellschaft KfW Capital im Auftrag und im Risiko des ERP-Sondervermögens sowie des Zukunftsfonds des Bundes an Wagniskapitalfonds und „Venture Debt“-Fonds in Deutschland und Europa. Das jährliche Investitionsvolumen der Wachstumsfazilität beträgt zunächst 200 Mio. EUR, wird durch den Zukunftsfonds jedoch zeitnah auf 250 Mio. EUR p.a. aufgestockt. Daneben kann die KfW Capital auch über das ERP-VC-Fondsinvestmentprogramm – im Auftrag und im Risiko des ERP-Sondervermögens – investieren.

Ziel ist es, das Wagniskapitalangebot für technologieorientierte Start-ups und junge Unternehmen in der Wachstumsphase in Deutschland zu verbessern und dazu beizutragen, die Kapitalangebotslücke insbesondere in der Start-up- und Wachstumsphase zu schließen.

Antragsberechtigte

Kapitalsuchende Unternehmen können die Finanzierungsmöglichkeit indirekt wahrnehmen.

Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die die Start-up- und Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren. Grundsätzlich sind Beteiligungen an Wagniskapitalfonds mit einem branchenerfahrenen Team vorgesehen. Daneben sind jedoch auch Beteiligungen an neu gegründeten Fondsgesellschaften (sog. „First Time“-Fonds) möglich. Der Fokus der Beteiligungen soll auf Fonds für Start-ups aus technologieorientierten Branchen liegen (z.B. IT und E-Commerce, Biotech, Life Science, MedTech, Cleantech). Darüber hinaus kommt auch eine Beteiligung an „Social Venture“-Fonds in Betracht, die sich an kommerziell agierenden Sozialunternehmen beteiligen. Daneben sind auch Beteiligungen an sogenannte „Venture Debt“-Fonds möglich (auch „Venture Loan Fonds“ oder „Growth Debt Fonds“ genannt), für welche die gleichen Grundlagen und Konditionen wie für Wagniskapitalfonds gelten.

Voraussetzungen

Die Anlageentscheidung fällt in mehreren Stufen. Die Fondsbeteiligungen erfolgen grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen (pari passu) wie die Beteiligung weiterer privatwirtschaftlicher Mitinvestoren. Die Zielfonds streben ein Volumen von mindestens 50 Mio. EUR an.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Beteiligung.

Das Zeichnungsvolumen pro Fonds beträgt grundsätzlich maximal 50 Mio. EUR. Der Anteil eines Fondsinvestments liegt bei maximal 19,99 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile eines Fonds.

Antragsverfahren

Antragsteller und Manager von VC-Fonds können sich zur Kontaktaufnahme an die KfW Capital wenden.

Quelle

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der KfW Capital, Stand Juli 2022.

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