Förderprogramm

Finanzierung im Rahmen des ERP-Mezzanine für Innovation

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5 – 9

60325 Frankfurt am Main

Tel: +49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)

KfW Bankengruppe

Weiterführende Links:
KfW Bankengruppe – ERP-Mezzanine für Innovation – weiterführende Informationen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein innovatives Vorhaben finanzieren möchten, das den internationalen Stand der Technik übertrifft oder für Ihr Unternehmen neu ist, kann die KfW Sie mit dem Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ unterstützen.

Volltext

Die KfW Bankengruppe unterstützt Ihre marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder technischer Dienstleistungen. Finanziert werden innovative Vorhaben, die Sie selbst durchführen, und auch Vorhaben, an denen Sie sich mit einem wesentlichen eigenen innovativen Beitrag beteiligen.

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel wie zum Beispiel

  • Personal­kosten sowie Reise-, Material- und EDV-Kosten, die dem Vorhaben zuzurechnen sind,
  • Kosten für Forschungs- und Entwicklungs­aufträge, für Beratungs­dienste und ähnliche externe Kosten,
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung, Kosten für Testreihen,
  • Maßnahmen zur Qualitäts­sicherung,
  • Gemeinkosten, zum Beispiel anteilige Abschreibungen und Leasingkosten.

Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist von Ihrem Gruppenumsatz abhängig.

Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Millionen EUR pro Vorhaben.

Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Millionen EUR nicht überschreitet, sowie
  • Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und Angehörige der Freien Berufe, die mindestens 2 Jahre am Markt sind, mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.

Für das Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ gelten folgende Bedingungen:

  • Das innovative Vorhaben muss den internationalen Stand der Technik übertreffen oder für das geförderte Unternehmen neu sein.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch.
  • Antragstellende müssen das Vorhaben selbst durchführen oder sich an einem innovativen Vorhaben wesentlich beteiligen. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Service
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