Förderprogramm
- Förderart:
- Beteiligung
- Förderbereich:
- Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- bundesweit
- Förderberechtigte:
- Unternehmen, Existenzgründer/in
- Fördergeber:
-
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
- Ansprechpunkt:
-
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
37B, avenue J.F. Kennedy
L-2968 Luxemburg
Luxemburg
- Weiterführende Links:
- ERP/EIF-Dachfonds
ERP/EIF-Dachfonds
Ziel und Gegenstand
Der gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und ERP-Sondervermögen finanzierte Dachfonds beteiligt sich an Wagniskapital-Fonds, die maßgeblich in Deutschland investieren.
Ziel ist es, Start-ups den Zugang zu Wagniskapital in Deutschland zu erleichtern.
Antragsberechtigte
Förderberechtigt sind Venture-Capital-Fonds, die maßgeblich in Deutschland investieren und deren Anlagepolitik insbesondere Technologieunternehmen in ihrer frühen Entwicklungsphase („early stage“) oder Anschlussfinanzierungen für Technologieunternehmen in ihrer frühen Phase, Entwicklungsphase oder Wachstumsphase beinhaltet.
Voraussetzungen
Der Förderberechtigte muss ausreichende Erfahrungen im angestrebten Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.
Die Portfoliounternehmen der Anlagefonds müssen die Merkmale kleiner und mittlerer Unternehmen nach der KMU-Definition der Europäischen Union (EU) aufweisen. Der ERP/EIF-Dachfonds investiert branchenoffen.
Die Fondsbeteiligungen müssen grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen (pari passu) erfolgen wie die Beteiligung weiterer privatwirtschaftlicher Mitinvestoren.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Beteiligung.
Antragsverfahren
Der Dachfonds wird vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwaltet. Anfragen können direkt an den EIF gerichtet werden.
Quelle
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand November 2023.