Förderprogramm

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Modul 2)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Tel: +49 6196 908-1883 (Anrufzeiten: Montag und Mittwoch 13:00 Uhr – 15:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr, Donnerstag bis Freitag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weiterführende Links:
BAFA – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Modul 2) – weiterführende Informationen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Gefördert werden:

  • Querschnittstechnologien (Modul 1)
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
  • Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
  • Transformationsplan (Modul 5)
  • Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)

Im Modul 2 sind die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen förderfähig.

 

Zusatzinfos 

Fristen

Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

 

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
vom: 25.01.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 14.02.2024 B2

Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

BAFA-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Weblink zum BAFA-Merkblatt

 

Service
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