Kurztext
Wenn Sie als Gesellschaft die Errichtung einer Windenergieanlage planen, können Sie für Ihre vorbereitenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen.
Gefördert werden Ihre Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage, insbesondere
- sämtliche Vorplanungskosten, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
- Kosten für notwendige Gutachten, wenn eine Änderung des Bebauungsplans für die Umsetzung des Projekts erforderlich ist,
- Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt soweit diese grundlegenden Fragen betreffen und nicht mit der Gründung einer (Bürgerenergie-) Gesellschaft verbunden sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten und ist auf maximal 300.000 EUR begrenzt.
Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn Sie für die jeweilige Windenergieanlage eine bestandskräftige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten haben.
Ihren Förderantrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy-Online (weiterführende Links).