Förderprogramm

BMWK-Markterschließungsprogramm

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Geschäftsstelle Markterschließung für KMU

Germany Trade & Invest (GTAI)

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Tel: 0228 24993239

www.gtai.de

Weiterführende Links:
BMWK-Markterschließungsprogramm (MEP)

BMWK-Markterschließungsprogramm

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Freie Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte.

Um deutsche Anbieter bei der internationalen Vermarktung ihres Angebots zu unterstützen, bietet das BMWK-Markterschließungsprogramm unterschiedliche Module und Maßnahmen an:

  • Informationsveranstaltungen: Fachbezogene eintägige Informationsveranstaltungen in Deutschland zu ausgewählten Themen, Branchen und Zielländern unter Einbeziehung deutscher und lokaler Experten.
  • Markterkundung: Teilnahme an fachbezogenen Geschäftsreisen und Behördenbesuchen in die jeweiligen ausgewählten Zielländer zur Vermittlung umfangreicher praxisnaher Informationen aus erster Hand zu allen, für einen künftigen Markteintritt relevanten Rahmenbedingungen und zur Netzwerkbildung mit potenziellen lokalen Geschäftspartnern.
  • Leistungsschau: Unternehmerreise mit Symposium, in der die Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen aus einer Branche bzw. einem Branchensegment präsentiert wird mit der Möglichkeit zum Ausbau des Netzwerks im Zielmarkt. Abgerundet wird das Format durch ein Projektmagazin für die Bewerbung im Zielland, eine Zielmarktanalyse, ein Briefing der Teilnehmer zum Markt sowie geeignete Objekt- und Referenzbesichtigungen.
  • Geschäftsanbahnung: Teilnahme an fachbezogenen Geschäftsreisen mit Präsentationsveranstaltungen in die jeweiligen ausgewählten Zielländer zur gezielten individuellen Geschäftsanbahnung mit potenziellen Kunden, Importeuren sowie Vertriebs- und Kooperationspartnern.
  • Informationsreisen ausländischer Einkäufer und Multiplikatoren: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Entscheidungsträgern ausgewählter Zielländer mit konkreten Einkaufsabsichten nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an ausgewählten Unternehmens- bzw. Objektbesuchen mit dem Ziel des Kennenlernens und der Werbung für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen.
  • Webinar: Durchführung von Online-Veranstaltungen. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren über landes- sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zum jeweiligen Markt und Markteinstieg.

Antragsberechtigte

Zielgruppe sind KMU, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Firmensitz in Deutschland.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung kommt den Unternehmen indirekt zugute und richtet sich nach der Art der jeweiligen Maßnahme. Sie erfolgt insbesondere durch:

  • die Vermittlung von fach- und länderbezogenen Informationen und Spezialwissen,
  • die Beratung der teilnehmenden Unternehmen auf der Grundlage erstellter Branchenprofile, spezifischer umfangreicher Länder-, Markt- und Brancheninformationen und -analysen,
  • die Identifizierung und Kontaktanbahnung von und zu potenziellen Geschäftspartnern,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftstreffen in Deutschland oder im jeweiligen Zielland und
  • die Nachbereitung für die Teilnehmer.

Bei Unternehmerreisen fällt ein Eigenanteil von EUR 500 bis EUR 1.000 je nach Unternehmensgröße an. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Nebenkosten) zu und zwischen den Gesprächsterminen bzw. den Besuchen der Delegation im jeweiligen Zielland oder in Deutschland tragen die Teilnehmer selbst.

Die Förderung unterliegt den EU-Bestimmungen für De-minimis-Beihilfen.

Antragsverfahren

Das BMWK-Markterschließungsprogramm wird von der Geschäftsstelle Markterschließung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.

Die Geschäftsstelle Markterschließung ist zuständig für die inhaltliche Aufstellung und fachliche Durchführung des jährlich aufgestellten BMWK-Markterschließungsprogramms sowie für die Qualitätssicherung. Sie unterstützt u.a. die beauftragten Projektträger fachlich bei der konzeptionellen, inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Einzelmaßnahmen und der Einbindung von deutschen und lokalen Stellen und Fachexperten. Die Geschäftsstelle vermarktet gleichzeitig das Förderprogramm und unterstützt die Projektträger bei ihrer Vermarktung der übernommenen Einzelmaßnahmen.

Das BAFA ist bei der Umsetzung des jeweiligen Jahresprogramms für das Ausschreibungsverfahren, die Vergabe von Aufträgen bzw. die Bewilligung von Zuwendungen, die administrative Abwicklung sowie die Prüfung der Abrechnung von Einzelmaßnahmen zuständig.

Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch die beauftragten Projektträger. Auswahlkriterien sind u.a. die Marktfähigkeit der Güter, Produkte bzw. Dienstleistungen sowie die entsprechende Nachfrage im jeweiligen Zielland.

Anträge interessierter Unternehmen zur Teilnahme an den Einzelmaßnahmen können an die jeweiligen Projektträger gerichtet werden. Die jährliche Projektübersicht (Zielländer, Branchen bzw. Themen, Projektträger) kann im Internet abgerufen werden unter www.gtai-exportguide.de/auslandsmaerkte/markterschliessungsprogramm/projekte.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Markterschließung.

Quelle

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand September 2023.

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