Kurztext
Wenn Sie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten.
Sie können eine Förderung für Projekte erhalten, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen, inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung.
Die Förderung besteht aus 3 Teilmodulen:
- Teilmodul 1: Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse (AGVO).
- Teilmodul 2: Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe (TCTF).
- Teilmodul 3: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die anwenderorientierte Technologien für die in den Teilmodulen 1 und 2 beschriebenen Ziele entwickeln (AGVO).
Im Teilmodul 1 können Sie eine Förderung von maximal 30.000.000 EUR pro Unternehmen erhalten. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent, wenn die Projekte zu einer einhundertprozentigen Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen führen.
Im Teilmodul 2 können Sie eine Förderung von maximal 200.000.000 EUR pro Unternehmen erhalten:
- Bei Elektrifizierungsprojekten beträgt die Förderung bis zu 30 Prozent.
- Bei Projekten zur Umstellung auf Wasserstoff oder Brennstoffe, die aus Wasserstoff gewonnen werden, können Sie eine Förderung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen.
Im Teilmodul 3 können Sie
- für Projekte der industriellen Forschung eine Förderung von maximal 35.000.000 EUR erhalten.
- für Projekte der experimentellen Entwicklung eine Förderung von bis zu 25.000.000 EUR erhalten.
- für Durchführbarkeitsstudien eine Förderung von bis zu 8.250.000 EUR beantragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger ein. Dies ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.