Förderprogramm

Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert auf der Grundlage seines 8. Forschungsprogramms für die angewandte Energieforschung projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich. Die Förderziele des Energieforschungsprogramms sind in fünf Missionen gegliedert: Mission Energiesystem, Mission Wärmewende, Mission Stromwende, Mission Wasserstoff und Mission Transfer. Weitere Informationen finden Sie hier: Forschungsmissionen für die Energiewende

Gefördert werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten:

  • Wind
  • Photovoltaik
  • Geothermie
  • Wärme- und Kältepumpen
  • Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung
  • Solarthermie
  • Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
  • Stromnetze und Stromspeicher
  • Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher
  • Wasserstoffspeicherung und –transport
  • Gebäude
  • Quartiere
  • Industrie und Gewerbe
  • Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft
  • Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und –planung
  • Systemintegration und digitale Lösungen
  • Energiewende und Gesellschaft

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Für eine Erstberatung sowie für Tipps und Hinweise zu weiteren Förderangeboten für Forschungs- und Innovationsvorhaben wenden sich Interessierte bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.

www.foerderinfo.bund.de

Telefon: 0800 26 23 008

E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt können Sie anhand einer Skizze bewerten lassen, ob Ihre Idee für eine Förderung infrage kommt. Sollten Sie daraufhin zur Antragstellung aufgefordert werden, müssen Sie Ihre Forschungsidee in einer Vorhabenbeschreibung ausführlich darstellen und ein Antragsformular sowie einige Fragebögen ausfüllen.
Das Verfahren läuft über easy-Online. easy-Online ist das Webportal des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln. Zum Webportal gelangen Sie hier: easy-Online

Ausführlichere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem unter weiterführende Links angegebenen Link.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Art der Vorhaben. Mikroprojekte können innerhalb von zwei bis drei Monaten bearbeitet werden. Komplexe Verbundvorhaben benötigen erfahrungsgemäß sechs Monate und länger.

Fristen

Im Rahmen der Förderbekanntmachung gesondert veröffentlichte Initiativen enthalten ggf. spezifische Fristen. Außerhalb dieser sogenannten Calls besteht keine Befristung.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:

  • Sie müssen einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des BMWK leisten.
  • Sie stärken die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Der Stand der Technik wird fortentwickelt.
  • Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller sollten Sie prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier: Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm.

Sprachen

Deutsch

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms vom 25.04.2024

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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