Förderprogramm

Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Heinemannstraße 6

53175 Bonn

Weiterführende Links:
Förderung nach SGFFG

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben und investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund unterstützt Sie bei Investitionen in den Ersatz, Ausbau und Neubau der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. 50 Prozent Ihrer Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn Ihre gesamten Planungskosten 13 Prozent Ihrer Baukosten nicht übersteigen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Eisenbahn-Bundesamt.

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