Kurztext
Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen.
Sie erhalten die Förderung für Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt:
- Die Minderung der Partikelmasse (PM) beträgt mindestens 90 Prozent,
- Die Minderung der Stickstoffemissionen (NOX) beträgt mindestens 70 Prozent,
- Die prozentualen Minderungsanforderungen der Partikelmasse (PM) und der Stickstoffemissionen (NOX) erreichen Sie durch eine gleichwertige kombinierte Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen des Motors.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet:
- für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- maximal 300.000 EUR je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).