Förderprogramm

Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34

50672 Köln

Weiterführende Links:
BMDV Informationsseite zur Förderung "Umweltschutz und Sicherheit" BALM – Antragsportal des BMDV
Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 15.12.2015
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.01.2016 B4
Erste Änderung durch Bekanntmachung vom 12.12.2016 (BAnz AT 27.12.2016 B4)
Zweite Änderung durch Bekanntmachung vom 25.11.2022 (BAnz AT 15.12.2022 B6)
Dritte Änderung durch Bekanntmachung vom 17.02.2025 (BAnz AT 10.03.2025 B5)

Die Anträge auf Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind ab Start des Antragszeitraums und spätestens bis zum Ablauf des 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Weblink zur Förderrichtlinie

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