Förderprogramm

Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzein der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) –

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

PricewaterhouseCoopers GmbH

Projektträger Breitbandförderung „Graue Flecken“

Kapelle-Ufer 4

10117 Berlin

Tel: +49 30 263 650-50 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)

PricewaterhouseCoopers GmbH

Weiterführende Links:
BMDV – Gigabitförderung 2.0 und Ansprechpunkte der Leistungsgebiete PwC Gigabit für Deutschland aconium GmbHOnlineplattform zur Bundesförderung Breitband – Leistungsgebiet B

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune in einem unterversorgten Gebiet Vorhaben zum Breitbandausbau durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Bund unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze dort, wo ein von der Privatwirtschaft gestützter Ausbau bisher nicht gelungen ist.

Es werden Investitionen zum flächendeckenden Ausbau von Gebieten gefördert, in denen bislang eine Unterversorgung herrschte. Hiermit möchte der Bund die Wirtschaftslücke schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt.

Sie erhalten die Förderung auch für die Errichtung von passiven Infrastrukturen wie zum Beispiel Glasfaserstrecken, die Sie den Netzbetreibern dann verpachten.

Benötigen Sie zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der beiden oben genannten Modelle Planungshilfe und Beratung, so können Sie diese zur Qualitätssicherung auch gefördert bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Basisfördersatz beträgt normalerweise 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Betrag liegt bei 100.000.000 EUR pro Projekt. Die Bagatellgrenze für Ihr Projekt liegt bei 100.000 EUR.

Ihr Basisfördersatz kann höher liegen, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Je nach Abweichung von dem auf Gemeindeebene ermittelten einwohnerbezogenen Realsteuervergleich werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. 

Für Ihre Planungsunterstützung und Beratung erhalten Sie maximal 50.000 EUR pro Gemeinde beziehungsweise 200.000 EUR pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifenden Projekten.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Rahmen der gesonderten Förderaufrufe.

Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist als Projektträger die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuständig und für Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein die aconium GmbH.

Sie können Ihren Zuschuss mit anderen Mitteln aus Bundes- oder EU-Programmen kombinieren.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die im Projektgebiet liegen. Dazu zählen insbesondere

  • Gemeinden beziehungsweise Stadtstaaten,
  • rechtlich selbständige Bezirke in Städten,
  • Landkreise,
  • kommunale Zweckverbände,
  • andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, beispielsweise Ämter) sowie
  • Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie berücksichtigen alle förderfähigen Adressen in dem förderfähigen Gebiet der Gemeinde oder der abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile der Gemeinde.
  • Sie erfüllen die technischen Vorgaben.
  • Sie stellen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung als privatwirtschaftliche Betreiberin oder privatwirtschaftlicher Betreiber sicher, dass erforderliche Endkundendienstleistungen im Fördergebiet erbracht werden. 
  • Sie erreichen eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in der Region.
  • Im Vorfeld der Förderung führen Sie auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs einen Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durch. Im Rahmen des Förderaufrufs kann für das Jahr 2023 hiervon abgesehen werden.
  • Sie führen ein Markterkundungsverfahren durch.
  • Sie geben als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger die ausgezahlten Fördermittel an privatwirtschaftliche Auftragnehmer weiter.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) –
vom: 31.03.2023
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 17.05.2023 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Bekanntmachung Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) –
vom: 30.04.2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 05.07.2024 B8

Weblink zur 1. Änderung

2. Änderung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) –
vom: 13.01.2025
Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Weblink zur 2. Änderung

1. Förderaufruf – Förderung von Beratungsleistungen
vom: 15.04.2024

Förderanträge können ab dem 15.04.2024 über die Onlineplattform des jeweils örtlich zuständigen Projektträgers gestellt werden.

Weblink zum 1. Förderaufruf

2. Förderaufruf – Förderung von Infrastrukturprojekten
vom: 31.01.2025

Förderanträge können ab dem 23.01.2025 und bis zum 15.09.2025 über die Onlineplattform des jeweils örtlich zuständigen Projektträgers gestellt werden.

Weblink zum 2. Förderaufruf

3. Förderaufruf – Förderung von Infrastrukturprojekten zur Schließung von Versorgungslücken - Lückenschluss-Pilotprogramm -
vom: 05.03.2025

Anträge können ab dem 05.03.2025 und bis zum 15.09.2025 über die Onlineplattform des jeweils örtlich zuständigen Projektträgers gestellt werden.

Weblink zum 3. Förderaufruf

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